Hallo,
habe folgendes Problem:
Vor wenigen Tagen habe ich einen Brief vom Vollstreckungsgericht erhalten. Den ich leider nicht so ganz verstehe.
Auf Seite Nr.3 ist die Gesamtforderung von 30.964€ aufgeführt und ganz unten als Drittschuldner steht mein Arbeitgeber drin - heisst es jetzt, dass der Gläubiger solange pfänden darf bist die 30.964€ überwiesen wurden?
Und was bedeutet auf Seite Nr. 8 ganz unten:
"Der Drittschuldner darf, soweit die Forderung gepfändet ist, an den Schuldner nicht mehr zahlen. Der Schuldner darf insoweit nicht Fordetungen verfügungen, sie insbesondere nicht einziehen.
X zugleich wird dem Gläubiger die zuvor bezeichnete Forderung in Höhe des gepfändeten Betrages
X zur Einziehung überweisen."
Ich arbeite in einer 3 Mann Firma. Die Dame im Büro die Gehälter überweist könnte es missverstehen und mein komplettes Gehalt überweisen.
Wie muss ich mich verhalten bzw. was kann ich machen, wenn die Bürodame tatsächlich nicht die Pfändungsfreigrenzen beachtet und mein ganzes Gehalt überweist?
Dann ist noch Dokument drin, eine " Zustellungsurkunde gem. 840 ZPO wo der Arbeitgeber die Fragen 1 bis 3 innerhalb 2 Wochen beantworten muss. Was bedeutet es für mich?
Ich erwarte für den 01. September mein Gehalt.
Werden bis zu Klärung mein Gehalt eingefroren? Ich habe angst jetzt meine Miete nicht zahlen zu können und mein Kühlschrank ist und ich hab auch kein Geld mehr um zur Arbeit zu gelangen.
Welche Dokumente sind eigentlich meinem Arbeitgeber vorgelegt worden? Ist der Inhalt des Briefes den ich erhalten hatte exakt das selbe was meine Arbeitgeber erhalten hat?
Kann mir bitte jemand in einfach Worten erklären was jetzt Schritt für Schritt passiert?
-- Editiert von Elfensee am 02.09.2018 13:11
-- Editiert von Elfensee am 02.09.2018 13:13
Gelber Brief vom Gericht
2. September 2018
Thema abonnieren
Frage vom 2. September 2018 | 12:57
Von
Status: Schüler (155 Beiträge, 78x hilfreich)
Gelber Brief vom Gericht
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#1
Antwort vom 2. September 2018 | 14:17
Von
Status: Unbeschreiblich (120313 Beiträge, 39872x hilfreich)
ZitatWie muss ich mich verhalten bzw. was kann ich machen, wenn die Bürodame tatsächlich nicht die Pfändungsfreigrenzen beachtet :
Man fragt sie, ob ihr das mit dem Pfändungfreigrenzen bekannt ist.
Und je nach Antwort gehts dann weiter.
#2
Antwort vom 2. September 2018 | 16:36
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:heisst es jetzt, dass der Gläubiger solange pfänden darf bist die 30.964€ überwiesen wurden?
Ja
Zitat:Die Dame im Büro die Gehälter überweist könnte es missverstehen und mein komplettes Gehalt überweisen.
Dann könnte man gegen den Arbeitgeber klagen. Die Freigrenzen muss sie beachten. Ergänzend siehe Harrys Antwort.
Zitat:Dann ist noch Dokument drin, eine " Zustellungsurkunde gem. 840 ZPO wo der Arbeitgeber die Fragen 1 bis 3 innerhalb 2 Wochen beantworten muss. Was bedeutet es für mich?
Für dich selbst: Nichts.
Der Arbeitgeber muss halt einige Fragen beantworten, ob es andere Pfändungen gibt u.ä.
Zitat:Werden bis zu Klärung mein Gehalt eingefroren?
Nein, der pfändungsfreie Betrag muss dir ausgezahlt werden
Zitat:Welche Dokumente sind eigentlich meinem Arbeitgeber vorgelegt worden? Ist der Inhalt des Briefes den ich erhalten hatte exakt das selbe was meine Arbeitgeber erhalten hat?
Zunächst einmal das, was du bekommen hast. Und halt noch etwas wegen der Drittschuldnerauskunft (also den zu beantwortenden Fragen).
Wenn du Unterhaltspflichten hast (Kinder, Ehepartner), dann den Arbeitgeber entsprechend informieren. Der pfändungsfreie Betrag muss dann angehoben werden.
-- Editiert von mepeisen am 02.09.2018 16:37
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#3
Antwort vom 20. September 2018 | 18:51
Von
Status: Schüler (155 Beiträge, 78x hilfreich)
Vielen Dank für Eure Antworten.
Das Gehalt wurde ordnungsgemäß pünktlich und abzüglich der Pfändungsbetrag überwiesen.
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