Hallo,
wir haben da in der Nachbarschft grade folgendes Problem:
Im Oktober 2011 kam Post vom AG, das unsere Nachbarin sich im Grundbuch auf ein kleines Grundstück (Waldparkplatz) eintragen lassen soll, was ihrem Vater gehört(e), dieser ist vor 10 Jahren gestorben.
Das hat sie dann auch gemacht.
Vor einigen Wochen bekamm sie dann Post von der NLG, die einen Titel gegen ihren Vater haben von 1993 haben.
Selbstverständlich wusste sie nichts davon und ist aus allen Wolken gefallen.
Meine Frage ist nun, ob die NLG für den gesamten Zeitraum die Zinsen weiterberechnen darf, oder ob diese nicht zwischendurch mal verfallen. Es gibt ja eine Zinsverjährung.
Die Hauptforderung will sie garnicht abstreiten, aber es gab damals einen ziemlich hohen Zinssatz und deshalb hat sich der ursprüngliche Betrag vervielfacht.
Wäre schön wenn Ihr uns da weiterhelfen könntet.
Gruß
Thome123
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Geerbte Schulden plus Zinsen?
19. April 2012
Thema abonnieren
Frage vom 19. April 2012 | 14:46
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Geerbte Schulden plus Zinsen?
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#1
Antwort vom 20. April 2012 | 15:00
Von
Status: Praktikant (593 Beiträge, 189x hilfreich)
Hallo,
ich weiß gerade nicht was NLG ist.
Bestand auf dem Grundstück eine Sicherhypothek für diese Forderung?
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#2
Antwort vom 20. April 2012 | 15:41
Von
Status: Lehrling (1052 Beiträge, 494x hilfreich)
quote:
Es gibt ja eine Zinsverjährung.
Wenn die mit tituliert sind, doch wohl kaum.
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#3
Antwort vom 20. April 2012 | 18:46
Von
Status: Lehrling (1970 Beiträge, 995x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Wenn die mit tituliert sind, doch wohl kaum. <hr size=1 noshade>
Titulierte Zinsen verjähren gemäß § 197 Abs. 2 BGB innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Ausnahme: VF 30 Jahre gem. § 497 Abs. 3 S. 4 BGB für die titulierten Verzugszinsen von Verbraucherdarlehensverträgen.
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