Gläubiger beauftragt GV zur Vollstreckung.
Wie oft und wie gründlich muß GV das ausführen, bevor er dem Gläubiger die Unterlagen zurücksenden mit der Bemerkung: "Schuldner nicht anzutreffen" ?
GV - wie oft muß GV vollstrecken ?
15. Mai 2009
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Frage vom 15. Mai 2009 | 15:09
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
GV - wie oft muß GV vollstrecken ?
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#1
Antwort vom 15. Mai 2009 | 17:40
Von
Status: Lehrling (1970 Beiträge, 995x hilfreich)
Nach mehreren erfolglosen Versuchen den Schuldner in seiner Wohnung anzutreffen kann der GV ohne weiteres den vollstreckbren Titel an den Gläubiger zurückschicken.
Es besteht die Möglichkeit, die Wohnung auf Grund eines richterlichen Beschlusses nach § 758a ZPO
gewaltsam öffnen zu lassen. Die Kosten dafür sind vorzuschießen.
Eine weitere Möglichkeit ergibt sich aus § 806a Abs. 2 ZPO
.
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