GV verweigert Pfändung

1. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
rhbabe
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 19x hilfreich)
GV verweigert Pfändung

Hallo,

ich habe neulich bei Youtube ein video gesehen, in dem eine Frau die zahlung des beitragsservices verweigerte und dadurch sich der gerichtsvollzieher zum eintreiben angesagt hat.
an besagtem termin veranstaltete die frau eine Party mit freunden die der pfändung beiwohnen sollten.

als der GV kam, wurde er erst informiert ob er was gegen das filmen hätte, was er bejahte. (zu sehen ist er nicht!)

Da sich in der wohnung aber min 4-5 weitere personen befanden, verweigerte der GV sich die wohnung zu betreten und brach die Pfändung mit den worten ab, das die frau ja die pfändung verhindere. dies ist aber nicht so! sie forderte ihn sogar ausdrücklich auf herrein zu kommen.

der GV verlies dann den Ort (ohne gefilmt zu werden) oder die wohnung betreten zu haben.

nun zu den Fragen:

Hat der GV nicht seinen Job vernachlässigt indem er die Pfändung abbrach? Die frau war ja pfändungswillig!
Was passiert in so einem fall mit der schuld? hat die sich erledigt? nur weil der GV seinem job nicht nach kam?


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-- Editiert von Moderator am 01.07.2014 12:53

-- Thema wurde verschoben am 01.07.2014 12:53

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
hat die sich erledigt?

Ne. Wieso sollte sie das? Im Gegenteil. Sollte die Ansicht des GV stimmen, dass die Vollstreckung vereitelt wurde, könnte das eine unerlaubte Handlung sein und damit ist die RSB futsch. Die Kosten für den GV muss die Schuldnerin sowieso tragen.

Nun steht nicht explizit im Gesetz, dass man nicht "Freunde einladen darf". Den GV jedoch filmen zu wollen, muss dieser nicht über sich ergehen lassen. Natürlich grenzwertig, ob das wirklich eine Vereitelung der Vollstreckung ist.

Noch eine Anmerkung: GV ist es gestattet, Gewalt anzuwenden bzw. die Polizei hinzuzurufen, wenn er bei seiner Arbeit behindert wird. Vielleicht macht er es das nächste Mal und lässt die dort nicht wohnhaften Personen aus der Wohnung entfernen. Das mag am Stammtisch eine nette Sache sein, aber als praktikabler Weg in der Praxis funktioniert das absolut nicht meiner Meinung nach. Das Echo kommt dann bestimmt und ggf. heftiger, als man vermutet.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

könnte das eine unerlaubte Handlung sein und damit ist die RSB futsch. Na ja, von einer Insolvenz erwähnt der TE ja aber auch nichts. Ansonsten volle Zustimmung!

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1x Hilfreiche Antwort

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