Hallo,
in der Hoffnung mit meiner Frage hier richtig zu sein, bitte ich um Meinungen zu folgendem Sachverhalt.
Ein Gerichtvollzieher wird mit der Beitreibung einer Forderung beauftragt. Am 24.7.2012 fertigt er das Vollstreckungsprotokoll.
Dieses übersendet er dem Gläubiger mit Schreiben vom 2.10.2012 und informiert darüber, dass die Pfändung erfolglos verlaufen ist.
Hier sind immerhin 10 Wochen verstrichen, bis der Gläubiger vom Ergebnis der Vollstreckung Kenntnis erlangt hat.
Sind solche Bearbeitungszeiten üblich - und kann man den GV für einen hieraus nachweislich entstandenen Schaden verantworlich machen?
VG
Roland
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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."
GV braucht 2 Monate um Ergebnis mitzuteilen
25. Februar 2013
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Frage vom 25. Februar 2013 | 20:34
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1200x hilfreich)
GV braucht 2 Monate um Ergebnis mitzuteilen
Notfall oder generelle Fragen?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 26. Februar 2013 | 14:37
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1200x hilfreich)
Der da wäre?
Ohne die Verzögerung hätte der Gläubiger zwei Monate früher seine erfolgreiche Lohnpfändung veranlassen können.
Die erbrachte immerhin monatlich 278 Euro für den Dezember. Ab Januar sind es wegen Änderung bei der Steuerklasse des Schuldners noch 153 Euro.
VG
Roland
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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."
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