GV - Zwangsräumung

10. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
GV - Zwangsräumung

Was sind die Aufgaben eines GVs bei einer Berliner Räumung ?

Er nimmt dem Mieter die Schlüssl weg, setzt ihm vor die Tür:
macht er noch Protokoll der gepfändeten Gegenstände ?
Und wer führt danach die Versteigerung dieser Pfandsachen ?

Wss ist wenn der Mieter bei Zwangsräumung nicht anwesend ist, tauscht er den Türschloß aus ?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hoffnung 51
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 27x hilfreich)

er räumt die wohnung,nimmt den schüssel in empfang wenn der vermieter nicht dabei ist.
bei abwesenheit wird ebenfalls geräumt und auch hier wird alles protokoliert.
dann wird ein neues schloß eingebaut und die sachen werden in die versteigerung gegeben wenn man sie nicht innerhalb von kurzer zeit beim räumungsunternehmen einlöst.pfändbare sachen werden von gv. einbehalten zur deckung der kosten wie mietrückstand und räumung.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)


quote:
macht er noch Protokoll der gepfändeten Gegenstände ?


Man sollte unbedingt auf ein detailliertes Inventarverzeichnis durch den GV bestehen, da man sich sonst als VM ggfs. schadensersatzpflichtig macht. Auch Fotos/Videos + neutrale Zeugen können nicht schaden.

quote:
Und wer führt danach die Versteigerung dieser Pfandsachen ?


GV od. Versteigerer (nicht jedoch der VM selbst!)

quote:
Wss ist wenn der Mieter bei Zwangsräumung nicht anwesend ist, tauscht er den Türschloß aus ?


JA!


Tipp:
Ich würde nur eine leere od. vermüllte Whg. bzw. bei Zustimmung des M nach dieser bes. Form räumen lassen, da sonst Ärger vorprogrammiert ist. Die evtl. Kostenersparnis kann dann schnell dahin sein.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
er räumt die wohnung


NEIN - bei einer sog. "Berliner Räumung" bleibt die Whg. möbliert. Es erfolgt nur die Herausgabe, d.h. Besitzeinräumung.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Vorsicht: Es gibt durchaus Gerichte, die diese (verständliche) Handhabe nicht unterstützen.


**************************************
Berliner Modell

Der Gläubiger kann die Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf eine Herausgabe der Wohnung beschränken, wenn er an sämtlichen in den Räumen befindlichen Gegenständen ein Vermieterpfandrecht geltend macht. Auch wenn in einem solchen Fall Streit zwischen den Parteien des Vollstreckungsverfahrens nach § 885 ZPO darüber besteht, ob alle beweglichen Sachen des Schuldners von dem Vermieterpfandrecht erfasst werden, hat der Gerichtsvollzieher nicht eine Räumung der Wohnung nach § 885 Abs. 2 bis 4 ZPO vorzunehmen.

Der Name „Berliner Modell" stammt von zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen aus dem Berliner Raum. Dort ist die Anwendung aufgrund der besonderen Struktur, welche durch finanzschwache Bürger und zeitweise großen Wohnungsleerstand geprägt war, besonders verbreitet. Für diesen Problemkreis bietet sich die Anwendung an, da das potentielle Problem bei der Anwendung in:

nicht der Pfändung unterliegenden Gegenständen
dem Bestreiten des Pfandrechtes durch den Mieter

liegt. Dies tritt bei typischen Mietnomaden jedoch nicht auf. Dennoch ist das Modell weiterhin nicht unumstritten, da dabei Pfändungsschutzvorschriften der ZPO ausgehebelt werden.

Quelle: Wiki

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:
dabei Pfändungsschutzvorschriften der ZPO ausgehebelt werden.

Nein, ausgehebelt sind sie nicht. Die unpfändbare Gegenstände
kann der Mieter später noch abholen.

Das Problem könnte eher darin liegen:
Die Verwertung der in dem Mietraum verbliebenen pfändbaren Gegenstände.
Wie geht da vor sich ? Regelt das der GV ?
Wenn der Mieter den überschüßigen oder nicht verwertbaren Rest nicht abholt;
die weitere Mietausfälle;
...




0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Was ist mit verbotener Eigenmacht? Schwieriges Terrain, von Seiten des VM durchaus nachvollziehbar, aber er bewegt sich auf aalglattem Boden, auch Gerichte haben so ihre Zweifel.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

AG Neuss, Beschluss vom 29.10.2009, Az. 65 M 2810/09 , veröffentlicht in DGVZ 2010, Seite 156 :

Sofern der Vermieter von der zulässigen Möglichkeit einer Zwangsräumung nach dem sogenannten „Berliner Modell" Gebrauch macht, indem er sein Vermieterpfandrecht ausübt, setzt dies nicht voraus, dass er über einen Vollstreckungstitel hinsichtlich der einzelnen Gegenstände des Mieters verfügt. Der Gerichtsvollzieher hat nicht zu prüfen, inwieweit die beweglichen Gegenstände in der Wohnung, dem Vermieterpfandrecht unterfallen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Wie geht da vor sich ? Regelt das der GV ?



Wenn du es nicht bezahlst, regelt der GV gar nichts, du erhältst den Schlüssel, das war es dann.

Hier hat sich jemand die Mühe gemacht und hat die Probleme aufgelistet, die dann entstehen:

http://www.anwalt-offenbach.de/wohnung3.html



-----------------
""

-- Editiert flawless am 11.06.2012 15:30

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Kleiner Trost:
Anders als bei unpfändbare Sachen, steht bei pfändbaren Gegenständen der evtl. Schadenersatz des Vermieters dessen Forderung gegenüber.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.237 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen