GV+EV

23. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
pucki123123
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 21x hilfreich)
GV+EV


Hallo zusammen

Bekomme am 30.08.Besuch vom GV und muss eine EV abgeben.
Bin seit Ende April krank und bekomme nur 940.-Übergangsgeld von der Rentenvers.
Normal kriege ich ca.1300.-,davon gehen 500.-Miete weg.
Dazu noch Strom ,Telefon etc.Wenn es zur Pfändung kommt
wieviel muss mir dann noch bleiben?

Danke für Eure Antworten

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,

du liegst deutlich unter der Pfändungsfreigrenze!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Es sei noch angemerkt, dass durch Abgabe einer EV die Forderung nicht einfach verschwindet.

Es bedeutet lediglich, dass Du zum einen fuer 3 Jahre 'Ruhe' vor erneuten Besuchen des GV Ruhe hast bzw. dass der Glaeubiger dann weiss, ob Du ein Konto hast und wenn ja wo.

Der naechste Schritt waere dann, dass dieser einen PfUeB beantragt und sich an Deinem Konto bedient, sofern dieses kein s.g. P-Konto ist.

Das ganze geht entweder bis die Forderung abbezahlt ist oder der Titel nach 30 Jahren ggf. verjaehrt ist

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Setz dich am besten mit dem Gläubiger in Verbindung und verenbare eine Ratenzahlung, so kannst du evtl. noch die GVK umgehen und hättest (so du die Vereinbarung einhältst) auch Ruhe vor weiteren Maßnahmen wie zB die Kontenpfändung.

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