Fragen zum Mahnbescheid-Antrag

24. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)
Fragen zum Mahnbescheid-Antrag

Hallo,

kann man die Kosten für einen Mahnbescheid als Nebenforderung mit angeben (z.B. 32€)?

Kann man mehrere Mahnbescheidsanträge (z.B. mehrere von einer Familie), die an das gleiche Mahngericht gesendet werden müssen, zusammen in einem Umschlag versendet werden?

Kennt sich da jemand aus?

-- Editiert von Moderator am 08.01.2015 23:14

-- Thema wurde verschoben am 08.01.2015 23:14

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57 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

1. Die Gerichtskosten werden vom Gericht immer selbst dazu gesetzt.
2. Ja

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

Das mit dem dazu gesetzt habe ich nicht verstanden.

muss das der Antragssteller immer selber tragen die Mahnantrags-Kosten oder zahlt das der Antragsgegner immer?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der Antragsteller legt die Gerichtskosten aus. Im Antrag werden die Gerichtskosten nicht aufgeführt. Sie werden vom Gericht völlig automatisch als Verfahrenskosten im Mahnbescheid angegeben. Der Antragsgegner wird sie dann zu bezahlen haben, sofern er nicht widerspricht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

OK Dank. Habe es verstanden. Vielen Dank und Frohe Weihnachten.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

Hallo,

habe heute Post vom Mahnbericht bekommen, dass ich den Betrag von 32€ überweisen soll, da sonst der Vollstreckungsbescheid nicht vorher erteilt werden kann.

Ich habe den Mahnantrag noch in 2014 gesendet, damit die Forderung nicht verjährt.

Was zählt denn jetzt? Das der Mahnantrag ende 2014 eingegangen ist per Post oder der Geldeingang von den Gerichtsgebühren?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der Mahnbescheid wurde dem Gegner bereits zugestellt. Die Gerichtsgebühr ist dafür keine Voraussetzung. Trotzdem solltest du zeitnah überweisen.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

das werde ich sofort machen. Habe ich das richtig verstanden, dass ich diese 32€ später dann vom Gegener zurück bekomme?

Wichtig war doch dass den Mahnbescheid-Antrag noch in alten Jahr beim Mahngericht eingegangen ist oder?

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Habe ich das richtig verstanden, dass ich diese 32€ später dann vom Gegener zurück bekomme?

Ja.

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Wichtig war doch dass den Mahnbescheid-Antrag noch in alten Jahr beim Mahngericht eingegangen ist oder?


JA

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

und das bekommt man vom Antragsgegner wieder oder?

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

ups sorry, habe die Antwort nicht gelesen. Vielen Dank für die Antworten!

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

Hallo,

die Deutsche Bank hat ohne Begründung Widerspruch auf unseren Mahnbescheid eingelegt.

Die Forderungen liegen bei 315,00€

Ein Anwalt einzuschalten lohnt sich nicht.

Im Schreiben vom Amtsgericht steht: "Zur Abgabe des Verfahren ist ein Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens erforderlich, der bisher nicht gestellt wurde. Als Antrag wird auch die Zahlung der unten berechneten Kosten angesehen."

Die 73,00€ hat mein Schwiegervater schnell die 73,00€ überwiesen.

Meine Fragen können wir selber ohne Antwalt einen Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens stellen?

Ist das vorgehen von der Deutschen Bank normal?

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Solange keine Anwaltspflicht herrscht, kann man auch selbst das Verfahren durchziehen. Insofern: Ja.

Ob das Vorgehen normal ist, k.A. Ich bin nicht bei der deutschen Bank.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

bei welchem Gericht (Mahngericht Hagern, Amtsgericht Antragsteller oder Antragsgegner) wird die Klage durchgeführt? Muss man später persönlich dahin?

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

Hallo,

haben jetzt Post vom Amtsgericht Duisburg-Hamborn bekommen. Dieses Amtsgericht ist wohl jetzt zuständig. Die Schreiben jetzt folgendes:

"Sie müssen Ihren Anspruch in einer der Klageschrift entsprechenden Form jetzt innerhalb von zwei Wochen begründen"

Können uns Rechtshelfer vom Amtsgericht Duisburg-Hamborn bei der Klageschrift helfen?

Im ersten Schreiben an die Deutsche Bank hatten wir uns an die Urteile vom Bundesgerichthof (Az.: XI ZR 170/13 und Az.: XI ZR 405/12 und weitere Az.) bezogen.

Können wir uns bei der Klageschrift wieder darauf beziehen?

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Normalerweise gibt es solche Hilfestellungen nur vor bestimmten Gerichten, etwa dem Arbeitsgericht. Im normalen Zivilrecht gibt es solche Hilfestellungen normalerweise nicht. Dafür hat es Rechtsanwälte.

quote:
Können wir uns bei der Klageschrift wieder darauf beziehen?

Klar.

Beweise dazu packen. Beispielsweise den Teil des Kreditvertrages in Kopie, auf dem die Bearbeitungsgebühr aufgeführt wird.

Oder wie gesagt gleich einen Anwalt machen lassen.


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-- Editiert mepeisen am 02.02.2015 07:53

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

OK dann schreiben wir die Klageschrift selber wie du gesagt hast. Hatte beim Amtsgericht angerufen. Irgendwie gibt es da keine Rechtshelfer wie beim Arbeitsgericht. Nur eine Baratung für die jenigen, die nicht viel verdienen. Eine Klageschrift sollten wir schon selber hin bekommen. Danke!

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Der Antragsteller legt die Gerichtskosten aus. Im Antrag werden die Gerichtskosten nicht aufgeführt. Sie werden vom Gericht völlig automatisch als Verfahrenskosten im Mahnbescheid angegeben. Der Antragsgegner wird sie dann zu bezahlen haben, sofern er nicht widerspricht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."


Hallo die Bank hat jetzt uns die Bearbeitungsgebühr mit Zinzen zurück gezahlt. Aber die haben die 32€ Mahnbescheidkosten und die 73€ Gerichtskosten nicht mitbezahlt. Müssen die es nicht bezahlen oder versuchen die es nicht zu bezahlen. Kann ich diese Kosten zurück fordern bzw. einklagen?

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wenn die Klage noch anhängig ist kann der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt werden und gleichzeitig beantragt werden, dass der Beklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt werden.

3x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

müssen wir formlos beim Amtsgericht beantragen, dass der Beklagte die Kosten des Verfahrens tragen muss? Wohin zahlt er es dann? Dem Gericht oder direkt uns?

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Schreiben an das Streitgericht mit dem entsprechenden Antrag.
Die Erstattung erfolgt nicht an das Gericht sondern an den Kläger, nachdem der Beklagte dazu verurteilt wurde.

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

"mit dem entsprechenden Antrag" habe ich nicht verstanden. Gibt es ein Formular oder kann man es formlos schreiben?

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Nein, ein Formular gibt es dafür nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

Hmm ich versuche auf die Zinsen zu kommen, die die Deutsche Bank gezahlt hat, aber ich komm nicht drauf.

Der Kredit ist von 13.06.2005

Vereinbarter Zinsatz ist 6,99% p.a. (müssen wir mit diesem Zinsatz rechnen oder kann man einen höhren Zinssatz nehmen?)

Die haben uns 71,82€ Zinsen gezahlt.

Müssen die nicht quasi 10 Jahre (2005 bis 2015) Zinsen bezahlen? Ich komme auf ca. 304€ Zinsen. Rechne ich falsch?

2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

Hallo würde mich freuen wenn mir jemand sagen könnte, ob die Bank die Zinsen korrekt zurück gezahlt haben oder zu wenig.

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

würde mich echt sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen würde. Danke

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn du mehr Zinsen eingefordert hast bzw. der Überzeugung bist, dass dir mehr zusteht, wirst du vermutlich klagen müssen.

2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

Das ist ja nicht das Problem.

Möchte a) gerne wissen ob ich die Zinsen für 3 Jahre (Vertragslaufzeit) oder bis heute berechnen soll.

Und b) welcher Zinsatz heute angemessen ist.

Die Frage a) ist aber wichtiger.

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

Kann mir jemand bitte weiterhelfen. Ich möchte gerne nachvollziehen, ob die Zinsen richtig berechnet worden sind.

2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Da hier nicht zu lesen ist, welcher Zinssatz, auf welchen Betrag für welche Zeit mit dem Mahnbescheid gefordert wurde, kann hier niemand was antworten.
Mit den Daten kann man den betrag aber auch selbst ausrechnen. Auch das Zahlungsdatum ist dabei wichtig.

2x Hilfreiche Antwort

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