Forderung Krankenkasse

16. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Facelessvoid
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung Krankenkasse

So hier ein etwas längerer Text, aber ich hoffe ich kann es einigermaßen nachvollziehbar darlegen.

Ich habe ein Pfändungsschutzkonto bei meiner Bank, da wieder Beträge wertgestellt wurden rief ich bei deren Fachabteilung an und wollte wissen wie das Ganze zustande gekommen ist.
Hierbei wollte ich auch gleich mal erfragen wie hoch denn die Gesamtsumme meiner Gläubiger ist, zwei Posten waren wie erwartet, doch dann eine etwas unangenehme Überraschung, die Beraterin teilte mir mit ich schulde dem Hauptzollamt 2200€. Ich wusste nicht wie diese Summe zustande gekommen sein soll, die Dame meinte nur dass hier nur das Hauptzollamt als Gläubiger eingetragen ist.
Entsprechend habe ich beim Hauptzollamt angerufen und der freundliche Herr des Hauptzollamtes teilte mir mit das wären die Forderungen meiner Krankenkasse, allerdings würde es ihn wundern, dass das Hauptzollamt noch als Gläubiger eingetragen ist, da aufgrund einer "fruchtlosen Vollstreckung" ab März 2016 die Forderung wieder an die Krankenkasse zurückgegangen ist, er würde die Aufhebung nochmals beauftragen.

So weit so gut, ich habe mich dann telefonisch bei meiner Krankenkasse gemeldet und der Mitarbeiter teilte mir mit, dass 2200€ an Beiträgen fehlen zusätzlich kämen Säumniszuschläge von 1000€ hinzu, also summa summarum etwa 3200€.

So jetzt ein kleiner Einschub damit die Geschichte nicht zu verwirrend wird.
Ich war bis November 2013 Hartz4 Empfänger und somit werden die Krankenkassenbeiträge vom Jobcenter übernommen. Ich habe dann im Dezember 2013 keinen Folgeantrag gestellt, dies habe ich erst ab Februar 2014 wieder getan. Im Zeitraum Dezember 2013-Februar 2014 hatte ich keinerlei Einkünfte, weder aus selbstständiger Tätigkeit noch durch einen Arbeitgeber habe also von ca. 1200€ Ersparnis gelebt.

Somit hat die Krankenkasse in diesem Zeitraum den Höchstbeitrag von etwa 750€ festgesetzt, da ich der Krankenkasse keine Rückmeldung über meine Einkünfte erteilt habe (zu diesem Zeitpunkt war ich extrem nachlässig, mein Fehler).Da ich nicht bezahlen konnte wurden diese Forderungen an das Hauptzollamt als "Zwangsvollstrecker" weitergegeben, wie weiter oben erwähnt haben diese jedoch das Ganze nach eine fruchtlosen Vollstreckung wieder an die Krankkasse zurückgegeben.

So jetzt der springende Punkt: Ab dem Zeitpunkt als die Forderung wieder an die Krankenkasse zurückgeben wurde, also ab März 2016 habe ich nie wieder einen Bescheid über die ausstehenden Beträge der Krankenkasse erhalten. Ich habe lediglich in regelmäßigen Abständen eine Mahnung in Höhe von 44€ bekommen, Posten folgendermaßen aufgelistet:
Säumniszuschlag 39€
Mahngebühr 5€.
Ich dachte (wieder mein Fehler) hierbei würde es sich einfach um eine Überschneidung mit der Überweisung der Beiträge durch den Arbeitgeber handeln und sich entsprechend in Luft auflösen (ziemlich dämlich von mir im Rückblick) da immer das gleiche Schreiben mit der gleichen Forderung kam.

Es wurde nie eine Gesamtforderung oder ein höherer Betrag erwähnt, es wurde mir auch nie Schreiben zugeschickt, dass ich der Krankenkasse noch 2100€ in Beiträgen schulden würde.

So im Gespräch mit dem Mitarbeiter der Krankenkasse wurde mir von diesem empfohlen der Krankenkasse schriftlich ein Vergleichsangebot zukommen zu lassen. Er könne mir nicht mitteilen wie hoch dies ausfallen solle und dürfte darüber auch keine Auskünfte geben, ich müsste Vergleichsangebot bestimmen. Er hat mir aber mehr oder weniger durch die Blume mitgeteilt ich solle als Vergleichssumme drei Monatsraten a 150€ (Mindestsatz) ansetzen.


So ich hoffe mal dass ich den Sachverhalt einigermaßen ;) , klar darstellen konnte. Was meint ihr dazu?
Ich freue mich über Antworten.

mfg

-- Editiert von Facelessvoid am 16.07.2018 10:40

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Facelessvoid):
Somit hat die Krankenkasse in diesem Zeitraum den Höchstbeitrag von etwa 750€ festgesetzt,


Zitat (von Facelessvoid):
es wurde mir auch nie Schreiben zugeschickt, dass ich der Krankenkasse noch 2100€ in Beiträgen schulden würde.


Was denn jetzt? Beitragsbescheid bekommen oder nicht?

Falls nein, dann kein Vergleichsangebot hinschicken, sondern den Nachweis der Zustellung anfordern.

Falls ja, würde ich die Bewilligungsbescheide in Kopie hinschicken und die Lücke mit Nachlässigkeit und Überforderung erklären und dass man keinerlei Einkommen in der Zeit hat und um Senkung auf den Mindestbeitrag bittet.


-- Editiert von Tasti123 am 16.07.2018 11:33

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Facelessvoid
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Zitat (von Facelessvoid):
Somit hat die Krankenkasse in diesem Zeitraum den Höchstbeitrag von etwa 750€ festgesetzt,


Zitat (von Facelessvoid):
es wurde mir auch nie Schreiben zugeschickt, dass ich der Krankenkasse noch 2100€ in Beiträgen schulden würde.


Was denn jetzt? Beitragsbescheid bekommen oder nicht?

Falls nein, dann kein Vergleichsangebot hinschicken, sondern den Nachweis der Zustellung anfordern.

Falls ja, würde ich die Bewilligungsbescheide in Kopie hinschicken und die Lücke mit Nachlässigkeit und Überforderung erklären und dass man keinerlei Einkommen in der Zeit hat und um Senkung auf den Mindestbeitrag bittet.


-- Editiert von Tasti123 am 16.07.2018 11:33


Den Beitragsbescheid habe ich schon erhalten bevor die Forderung an das Hauptzollamt übertragen wurde, also im Jahr 2014. Nach fruchtloser Vollstreckung wurde die Forderung wieder vom Hauptzollamt an die KK zurückgereicht, also ab März 2016. Seitdem habe ich allerdings nie einen Bescheid mit der Gesamtforderung erhalten sondern lediglich monatlich die gleichen Mahnungen bei dem nur der Säumniszuschlag in Höhe von 39€ und eine Mahngebühr von 5€ erwähnt wurde.

-- Editiert von Facelessvoid am 16.07.2018 15:23

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Es wurde nichts auf das Hauptzollamt übertragen. Das Hauptzollamt ist lediglich der "Gerichtsvollzieher" der Krankenkasse. Das Amt hat die Akten lediglich an die Krankenkasse zurückgegeben, weil es nichts mehr zu tun gab.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Facelessvoid
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es wurde nichts auf das Hauptzollamt übertragen. Das Hauptzollamt ist lediglich der "Gerichtsvollzieher" der Krankenkasse. Das Amt hat die Akten lediglich an die Krankenkasse zurückgegeben, weil es nichts mehr zu tun gab.

wirdwerden


Jo, aber seitdem wurden mir eben nur noch Mahnungen in Höhe von 44€ zugestellt ohne auf die Hauptforderung einzugehen. Also wie verfahre ich weiter? Der Mitarbeiter der KK hat mir empfohlen ein Vergleichsschreiben aufzusetzen in dem ich den Vergleichswert selbst bestimmen soll. Mein Ziel wäre es 450€ als Vergleichswert festzusetzen, sprich drei Mindestbeiträge, nur möchte ich mich da eben geschickt anstellen.

-- Editiert von Facelessvoid am 16.07.2018 18:26

-- Editiert von Facelessvoid am 16.07.2018 18:28

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Facelessvoid
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Zitat (von Facelessvoid):
Jo, aber seitdem wurden mir eben nur noch Mahnungen in Höhe von 44€ zugestellt ohne auf die Hauptforderung einzugehen
Für was auch? Du wusstest doch, dass die Forderung existiert und nicht bezahlt ist.

Zitat (von Facelessvoid):
Mein Ziel wäre es 450€ als Vergleichswert
Dann versuch es, mehr als diesen lächerlichen Betrag ablehnen kann die KK nicht.


Nein wusste ich eben nicht, ich habe angenommen dass dies an das Hauptzollamt übertragen wurde, diese sind auch (noch) als Gläubiger bei meiner Bank eingetragen. Ich wurde zu keinem Zeitpunkt darüber informiert dass das Ganze wieder der KK übergeben wurde. Ausserdem finde ich es schon bemerkenswert dass man innerhalb von zwei Jahren nicht ein einziges mal weder über diesen Vorgang noch über die Hauptforderung (die sich ja um 1000Euro durch Säumniszuschläge erhöht hat) informiert wurde.

Weiterhin, was heißt hier lächerlicher Betrag? a) Hat die KK mich in den höchste Kategorie eingestuft OBWOHL ich keinerlei Einkommen hatte und b) hat mir der Mitarbeiter der KK diesen Vergleichswert durch die Blume empfohlen. Sie wollen mir doch nicht ernsthaft weismachen dass über 3000€ für drei Fehlmonate bei der KK ohne Einkommen eine gerechtfertigte Forderung ist?

-- Editiert von Facelessvoid am 17.07.2018 08:31

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Facelessvoid):
Hat die KK mich in den höchste Kategorie eingestuft OBWOHL ich keinerlei Einkommen hatte

Zitat (von Facelessvoid):
Sie wollen mir doch nicht ernsthaft weismachen dass über 3000€ für drei Fehlmonate bei der KK ohne Einkommen eine gerechtfertigte Forderung ist?


Mal halblang. Das Versäumnis liegt beim Versicherten und bei diesem allein. Es wurde ja schon empfohlen, die Bewilligungsbescheide hinzuschicken und die Lücke zu erklären.



Zitat (von Facelessvoid):
hat mir der Mitarbeiter der KK diesen Vergleichswert durch die Blume empfohlen


Die Call-Center-Mitarbeiter können viel erzählen und wenig entscheiden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

GKVs dürfen per Gesetz nicht handeln, sondern müssen das durchsetzten, was Ihnen gesetzlich zusteht. Verhandlungen/Deals oder Kulanz wie mit mit anderen Gläubigern funktionert mit diesem Gläubiger nicht.

Trotzdem lassen die durchaus sich mit sich reden, gerade was Höchstbeiträge angeht. Nur man muss wissen, wenn die den Höchstsatz nehmen müssen, weil man keine angaben gemacht, müssen die so handeln.

Anders verhält es sich, wenn man sagt, aber ich hab's doch zurückgeschickt.. dann hat die KK auch einen Ausweg, wie sie ohne zu verzichten korrigieren darf.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.082 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.