Ex Freund fordert Geld

7. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Phimor
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Ex Freund fordert Geld

Hallo, ich habe folgendes Problem. Mein Ex freund verlangt Geld von mir und droht mit gerichtlichen Schritten. Der Sachverhalt : während unserer Beziehung kaufte er im Juni 2014 einen Monitor über seine Firma für uns. 70 Euro bezahlte ich sofort. Den Rest von 100 Euro wollte er später mal haben. Etwas schriftliches gibt es nicht. Im folgenden sagte er mehrfach, er schenkt mir den Rest. Das ganze war für mich auch erledigt, jetzt hat er mich per Mail aufgefordert, 170 Euro an ihn zu zahlen. Eine Rechnung habe ich nie bekommen, könnte also auch keine Garantie Ansprüche stellen. Prinzipiell würde ich ihm den Rest auch zahlen, da er massiv droht "mich fertig zu machen". Wie soll ich mich verhalten? In der Mail hat er nur seine private Bankverbindung angegeben. Vielen Dank für die Hilfe.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Wie hast du die 70€ bezahlt? Via Überweisung?
Gibt es Zeugen dafür, dass 70€ bereits bezahlt sind?

-- Editiert von mepeisen am 07.04.2015 16:04

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#2
 Von 
Phimor
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo, die 70 Euro habe ich ihm bar gegeben, mein Sohn war dabei, direkt bei Übergabe des Gerätes.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Und der Sohn ist 2? 12? 22? Das macht nämlich einen gewissen Unterschied in der Eignung als Zeuge aus...

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#4
 Von 
Phimor
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Er war zu dem Zeitpunkt 14, allerdings ist er Schwerbehindert und ich möchte ihn auf keinen Fall in Streitigkeiten rein ziehen. Ich kann die Zahlung nicht beweisen. Die Frage ist, ob ich das muss. Ich würde gerne einen Rechtsstreit vermeiden, da mein Sohn gesundheitliche Probleme hat und mir Kraft und Geld fehlen für einen Rechtsstreit. Aber einfach zahlen, ohne Rechnung und damit Garantie und ohne die Anerkennung bereits beglichener Summen will ich auch nicht.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Sie wollen nicht zahlen UND einen Rechtsstreit vermeiden? Da werden Sie sich schon für eine Variante entscheiden müssen, denn daß der Mann die Nichtzahlung einfach so hinnimmt, ist ja eher nicht zu erwarten.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Phimor
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Kann man da gar nichts machen? Müsste er nicht erst mal eine Rechnung schicken? Und was würde passieren, wenn ich nicht zahle? Außer einer Mail habe ich nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

"Und was würde passieren, wenn ich nicht zahle? Außer einer Mail habe ich nichts." Keine Ahnung - "massiv fertig machen" ist ja sehr interpretierbar. LEGAL wäre, Ihnen zunächst mal einen gerichtlichen Mahnbescheid zu schicken. Gegen den könnten Sie dann Einspruch einlegen und dann kann er Sie verklagen oder auch nicht. Das kostet alles Geld - zunächst mal sein Geld, weswegen er es vielleicht auch läßt, aber wenn er gewinnt, haben SIE alle Kosten am Hals.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Phimor
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank. Das ist erst mal ernüchternd. Wie stehen denn die Chancen , sollte es zu einem Prozess kommen? Kann man einfach einen Mahnbescheid erwirken, ohne Beweis das man von jemandem Geld bekommt?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

"Wie stehen denn die Chancen , sollte es zu einem Prozess kommen?" Keine Ahnung, zumal wir ja nicht wissen, ob er auf 100 oder 170 Euro klagt.
"Kann man einfach einen Mahnbescheid erwirken, ohne Beweis das man von jemandem Geld bekommt?" Ja, kann man.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Allerdings müssste der Kläger dann im Verfahren beweisen das er überhaupt etwas verkauft hat und was genau er verkauft hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Phimor
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Was würdet ihr mir denn raten was ich tun soll / kann?

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Keine Ahnung. So etwas kann in beide Richtungen ausgehen.
Ich vermute mal, dass er Rechnung und Lieferscheint auf seinen Namen hat. Sonst würde er ein Problem haben. Das gerichtliche Mahnverfahren mal ausgeklammert muss vor Gericht diejenige Partei, die für sich etwas günstiges behauptet, auch im Streitfall nachweisen.

Das heißt: Er muss nachweisen, dass er den Monitor gekauft und bezahlt hat.

Du müsstest dann aber nachweisen, dass du a) die 70€ bereits bezahlt hast und b) der Rest geschenkt wurde.

Der Richter steht dann vor einem Problem. Es steht Aussage gegen Aussage. Tja, er kann dem Ex glauben oder dir. Mit der eMail, in der er androht "er werde dich fertig machen" hast du zumindest etwas an der Hand, was deine Geschichte stützt. Dass er aus Rache handelt. Das Pendel kann dann gegen ihn ausschlagen. Oder auch nicht.
Wenn du dein Kind raushalten willst, hast du halt nicht viel auf deiner Seite. Mit deinem Kind als Zeugen (und Glaubwürdigkeit vorausgesetzt) würde er, wenn er die 170€ verlangt, ggf. eine Bruchlandung erleben.

Voraussagen, was passiert kann man nicht.
Ebenso wenig, wie man voraussagen kann, ob er überhaupt vor Gericht zieht.

ich weiß, mit meinem Post kannst du nicht viel anfangen. Ich persönlich würde es drauf ankommen lassen. Vor allem, weil mir Menschen zuwider sind, die derart unehrlich sind und dann auch noch aus irgendeinem fehlegeleiteten Ego oder niederem Rachegelüste derart nachtreten, dass sie sogar mehr fordern, als denen tatsächlich zustehen würde. Und die es dann noch drauf anlegen, das alles vor Gericht zu erstreiten und sich damit auch noch mit Lügen zu bereichern. Das ist aber eine sehr persönliche Meinung, weil mir solche Menschen zuwider sind. Vor Gericht hilft so eine Meinung nicht.

-- Editiert von mepeisen am 07.04.2015 22:11

2x Hilfreiche Antwort

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