Erzwingungshaft und Urlaub

25. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
erle123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erzwingungshaft und Urlaub

Guten Tag,

ich hab mich leider durch eine kurze Arbeitslosigkeit verschuldet. Am 22.05.18 hatte ich einen Termin zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, den ich leider verpasst habe weil ich es einfach durch den Stress den ich zur Zeit habe vergessen habe. Ich hab sofort am nächsten Tag angerufen um mich zu entschuldigen und einen neuen Termin zu bekommen. Die Gerichtsvollzieherin sagte nur es sei zu spät es würde ein Haftbefehl gegen mich erwirkt werden. Aber ich würde die Tage noch Post bekommen mit einem neuen Termin. (Was ich irgendwie schon unlogisch finde erst zu sagen es ist zu spät und dann bekomme ich doch einen neuen) naja mein Problem ist jetzt das mein Freund für uns Urlaub gebucht hat. (er weiß nichts von den Schulden) Wir fliegen am 27.06.18 und ich habe jetzt Angst das ich am Flughafen Probleme bekomme. Würde ich vorher per Post darüber informiert werden ob tatsächlich ein Haftbefehl gegen mich läuft oder würde man mich am Flughafen direkt überraschen? Ich habe mir aufgrund der Schulden jetzt auch Hilfe geholt aber mein Schuldenberater ist im Urlaub. Ich würde mich freuen wenn mir jemand ein paar Antworten dazu geben könnte.

Liebe Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die zivilrechtlichen Haftbefehle werden nicht einfach so am Flughafen vollstreckt. Ggf. kommt es halt zu anderen unliebsamen Überraschungen (zwangsweise Wohnungsöffnung während dem Urlaub o.ä.)

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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