Eigengeld pfänden

2. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)
Eigengeld pfänden

Hallo,

Mein Schuldner sitzt im Knast und ich würde gern das Eigengeld pfänden. Kann mir jemand sagen, wer dabei der Drittschuldner ist? Ist es das Land oder die JVA selbst?

Viele Grüße

Notfall oder generelle Fragen?

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43 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Hast du bereits einen vollstreckbaren Titel? Ansprechpartner ist zunächst die JVA (ist zumindest bei uns so), denn die verwalten das Eigengeld.

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#2
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)

Den Titel würde ich gern über den PfuÜB holen. Hab mal geschaut. Es ist in dem Bundesland der Leiter der jeweiligen Vollzugsanstalt, der die Auszahlung anzuordnen hat.

Hat jemand eine Ahnung, wie man raus finden kann, in welcher JVA der sitzt? Vielleicht durch eine meldeauskunft?

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#3
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Da wird dir ein Gericht den jeweiligen Bundeslandes weiter helfen können.

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#4
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)

Bei was genau und wie?

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#6
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)

Hab's vielleicht bisschen unglücklich ausgedrückt. Hab einen Titel übers Mahnverfahren erhalten und würde den dann über nen PfuÜB geltend machen. Dazu müsste ich eben wissen, in welcher JVA er einsitzt.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat:
Den Titel würde ich gern über den PfuÜB holen.

Was ist ein PfuÜB???



Zitat (von Wolle9):
Bei was genau

Einen Titel zu bekommen. Denn ohne Titel gibts nix.



Zitat (von Wolle9):
und wie?

Einfach der Anleitung folgen: https://www.online-mahnantrag.de/



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was ist ein PfuÜB???


Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.

Zitat (von Harry van Sell):
Einen Titel zu bekommen. Denn ohne Titel gibts nix.


Wie gesagt. Den Titel habe ich bereits über ein Mahnverfahren geholt. Damals war er noch draußen und ich hatte die Adresse. Zur Zwangsvollstreckung benötige ich nur noch die JVA in der er sitzt. Dafür suche ich den schnellsten und preiswertesten weg.

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#10
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Zitat (von Wolle9):
Bei was genau und wie?


Na wenn du den letzten Wohnort hast, wendest du dich an die Strafvollstreckungskammer des zuständigen Landgerichts. Die sollten wissen, wo er einsitzt.

Richte dich aber drauf ein, dass du nicht der einzige Gläubiger bist. Auch der Staat wird einiges an Verfahrenskosten vollstrecken wollen. Mehr als in Raten 20-30€ monatlich ist nur ganz selten zu holen.

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#11
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)

Zitat (von matz70):
Na wenn du den letzten Wohnort hast, wendest du dich an die Strafvollstreckungskammer des zuständigen Landgerichts. Die sollten wissen, wo er einsitzt.


Das hab ich gesucht! Das ist gut! Danke!


Zitat (von matz70):
Mehr als in Raten 20-30€ monatlich ist nur ganz selten zu holen.


Insgesamt oder als zusätzlicher Gläubiger? Er sitzt paar Jahre. Da sollte doch irgendwann was rum kommen in der Zeit.
Oder wird dann bei der Zwangsvollstreckung nur der aktuelle Stand genommen?

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#12
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Nee, pro Monat. Kommt aber auch drauf an, wer noch alles Forderungen offen hat.

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#13
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)

Kann ich auch den Anspruch auf Rückgabe der Wertgegenstände und des Barvermögens bei Entlassung pfänden? Wie wahrscheinlich ist denn da der Erfolg?

Dann würde ich zur Pfändung diesen Anspruch, den Anspruch auf Auszahlung des Eigengeldes und den Anspruch auf Auszahlung des Hausgeldes angeben.

-- Editiert von Wolle9 am 03.10.2016 14:16

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#14
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Klar kannst du eine Gerichtsvollzieher losschicken. Die Frage ist nur, ob was zu holen ist. Ich weiß ja nicht, um welche Summe es geht, halte aber die Zahlung kleiner Raten für die sinnvollste Variante, um überhaupt noch an was zu kommen.

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#15
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)

Nochmal zur Frage: Es ging darum, wie ich herausfinde, in welcher JVA mein Schuldner einsitzt.

Zitat (von matz70):
Na wenn du den letzten Wohnort hast, wendest du dich an die Strafvollstreckungskammer des zuständigen Landgerichts. Die sollten wissen, wo er einsitzt.


Das hab ich in den letzten Wochen mal gemacht. Anschließend habe ich einen Brief vom LG bekommen, dass sie diese Anfrage zuständigkeitshalber an das Amtgericht weitergeleitet haben, welches das Urteil (mein Urteil) erlassen hat.

Die sagen dann wiederum, dafür sind sie nicht zuständig, ich solle mich an den Gerichtsvollzieher wenden und er sollte eine Vermögensauskunft einholen. Genau das geht ja aber nicht, weil er innerhalb der letzten 2 Jahre schon eine eingeholt hat und sich beim Schuldner offensichtlich nichts verbessert hat.

Hm...wie könnte ich denn noch herausfinden, in welcher JVA mein Schuldner sitzt.

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#16
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Mittlerweile dürfen GV doch auch den Aufenthaltsort des Schuldners ermitteln. Vielleicht hilft das weiter.

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#17
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Schreib die JVAen deines Bundeslandes direkt an. Alternativ kannst du auch eine Meldeauskunft anstreben. Ob du das privat machen kannst oder nur ein Anwalt, weiß ich nicht. Denn auch wer in Knast sitzt, hat einen Ausweis und ist offiziell gemeldet. Im Zweifel ist das bei Leuten, wo die Wohnung aufgelöst wurde, die Adresse der JVA.

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#18
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)

Zitat (von matz70):
Schreib die JVAen deines Bundeslandes direkt an.


Die werden sich wohl auf den Datenschutz berufen.

Zitat (von matz70):
Alternativ kannst du auch eine Meldeauskunft anstreben.


Das nützt mir aber nur was, wenn die alte Wohnung auch wirklich aufgelöst wurde. Ansonsten wird ja grundsätzlich am Sitz der JVA wird kein Wohnsitz begründet.

Zitat (von Eidechse):
Mittlerweile dürfen GV doch auch den Aufenthaltsort des Schuldners ermitteln. Vielleicht hilft das weiter.


Das klingt gar nicht schlecht. Gibts da nen spezielle Vordrucke dafür?

-- Editiert von Wolle9 am 13.10.2016 15:16

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Wolle9):
Das klingt gar nicht schlecht. Gibts da nen spezielle Vordrucke dafür?


Mittlerweile dürfen Aufträge an den GV nur noch mit Formular gemacht werden. Entsprechende Formulare gibt es im Internet, in NRW z.B. über die Homepage "Justiz.nrw.de"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Zitat (von Wolle9):
Zitat (von matz70):
Schreib die JVAen deines Bundeslandes direkt an.


Die werden sich wohl auf den Datenschutz berufen.


Nicht, wenn du den Beschluss mitschickst.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)

Jetzt hat sich überraschend eine ganz andere JVA per Email gemeldet und meinte, dass mein Schuldner sich bei Ihnen befindet, haben mir den Name des Drittschuldners genannt und auch geschrieben, dass im Moment kein pfändbares Eigengeld vorhanden ist. Das find ich doch mal eine informative Email. :-) Leider komme ich aber jetzt mit dem Eigengeld auch nicht weiter. Er kommt ja aber erst 2018 wieder raus. Ich frag da einfach nochmal in einem Jahr an...vielleicht gibts da was.

Oder was meint ihr, was ich noch machen könnte?

Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich den Pfändung- und Überweisungsbeschluss trotzdem beantrage? Wird da jeden monat geschaut, ob da was da ist? Also wenn er in 10 Monaten die Prozessgebühren abgezahlt hat und dann was übrig wäre, das zu mir geht? Oder muss ich da immer einen neuen Beschluss beantragen?

-- Editiert von Wolle9 am 17.10.2016 11:49

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Da du jetzt weißt, wo er steckt, schreib den Schuldner doch einfach mal direkt an. Vielleicht geht er drauf ein und beginnt unabhängig von irgendwelchen Beschlüssen, seine Schulden bei dir abzuzahlen. Und wenn 20 oder 30€ im Monat kommen. Immer noch besser als gar nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)

Ich hatte ihn ja schon angeschrieben als er noch draußen war. Daraufhin dann den Mahnantrag gestellt und die vermögensauskunft eingeholt. Ich denke nicht, dass er jetzt darauf regieren wird.

Wie ist das aber mit diesem Überweisungsbeschluss? Wird da auch für die Zukunft geguckt, ob mal pfändbares Eigengeld vorhanden ist?

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Der PfÜB sollte ja auch darauf gerichtet sein, künftige Forderung zu pfänden. Es macht daher durchaus Sinn, jetzt schon den PfÜB zu beantragen. Denn bei der Pfändung geht es nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt mahlt zuerst." Sprich wenn Sie jetzt warten, kann Ihnen noch ein anderer Gläubiger dazwischen kommen und dann rücken Sie mit Ihren Forderungen wieder nach hinten.

Stand denn noch etwas genauer drin, warum jetzt kein pfändbares Eigengeld vorhanden ist?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstehe, ist der PfÜB von seiner Natur her schon darauf gerichtet künftige Forderungen zu pfänden? Ich muss also nicht extra noch etwas beim Antragsteller dazu beachten. Muss ich denn später nochmal tätig werden, wenn der Anspruch ggü. dem Drittschuldner dann letztendlich besteht, oder muss der sich dann automatisch an mich wenden?

Ich habe leider keine weiteren Informationen, warum kein pfändbares Eigengeld vorhanden ist. Die Dame kam mir aber sehr informationsfreudig vor. Ich denke, es ist kein Problem nochmal etwas nachzufragen. Was wären denn die Möglichkeiten. D.h. was wäre denn die Frage zu dem, was wir wissen müssten?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Ich habe leider keine weiteren Informationen, warum kein pfändbares Eigengeld vorhanden ist. Na, ganz einfach - weil er keine Arbeit hat. In Anstalten des geschlossenen Vollzuges hat nur ein Teil der Insassen Arbeit, auch wenn theoretisch eine Arbeitspflicht existiert.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
weil er keine Arbeit hat.


Achso. Bedeutet das, dass wenn er keine Arbeit im der JVA hat auch auf das Eigengeld nichts drauf kommt?

Da wäre doch eine gute Frage, ob er kein Eigengeld hat, weil auf sein Konto keins gutgeschrieben wird, oder weil er an einen Anderen abzahlt, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Bedeutet das, dass wenn er keine Arbeit im der JVA hat auch auf das Eigengeld nichts drauf kommt? Genau.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Eigengeld hat normalerweise nichts mit der Arbeit im Knast zu tun. Eigengeld ist Geld, was der Gef. bereits mit in den Knast bringt bzw. was während der Haft von außerhalb eingezahlt wird.

Arbeitet der Gef. in der Haft, so wird dies aufs Hausgeld gebucht, bei seinem Einverständnis wird ein Teil als Rücklage als Überbrückungsgeld abezweigt.

Ans Hausgeld ist dann auch nur schwer ranzukommen, da meist die Buchung des Arbeitseintgeltes Donnerstags oder Freitags erfolgt und z.B. in unserer JVA der Haupteinkauf dann bereits am Freitag Nachmittag und Samstag tagsüber ist. Da ist das Geld flöten. Nur wenn der Gef. einen Teil für größere Anschaffungen anspart, kommt man überhaupt da ran.

Und Überbrückungsgeld ist nach meinem Kenntnisstand überhaupt nicht pfändbar.

Deshalb immer wieder mein Hinweis auf freiwillige Zahlungen.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Wolle9):
Jetzt hat sich überraschend eine ganz andere JVA per Email gemeldet und meinte, dass mein Schuldner sich bei Ihnen befindet, haben mir den Name des Drittschuldners genannt und auch geschrieben, dass im Moment kein pfändbares Eigengeld vorhanden ist. Das find ich doch mal eine informative Email. :-) Leider komme ich aber jetzt mit dem Eigengeld auch nicht weiter. Er kommt ja aber erst 2018 wieder raus. Ich frag da einfach nochmal in einem Jahr an...vielleicht gibts da was.

Oder was meint ihr, was ich noch machen könnte?

Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich den Pfändung- und Überweisungsbeschluss trotzdem beantrage? Wird da jeden monat geschaut, ob da was da ist? Also wenn er in 10 Monaten die Prozessgebühren abgezahlt hat und dann was übrig wäre, das zu mir geht? Oder muss ich da immer einen neuen Beschluss beantragen?

-- Editiert von Wolle9 am 17.10.2016 11:49


Echt jetzt? Aus heiterem HImmel meldet sich eine JVA bei Ihnen per EMAIL????? Und die sagt Ihnen dann auch noch - ohne vorher mal Kontakt gehabt oder den Titel gesehen zu haben, einfach so, weil ... ja warum eigentlich?, dass der Schuldner bei ihnen einsitzt und es derzeit nichts zu pfänden gibt. Das ist fast wie im Märchen.

Wenn der Schuldner bis 2018 einsitzt, dann wird er arbeiten, arbeitet er, hat er Einkommen, da sind locker mal bis zu 100 € mtl. drin, welche gepfändet werden können, je nachdem wo er arbeitet.

0x Hilfreiche Antwort

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