Wenn zwei Eheleute die EV abgegeben haben und es bestehen zwei Konten, ein gemeinsames Konto und ein Konto der Ehefrau. Es liegt eine Kontopfändung der Ehefrau vor... das betrifft dann beide Konten. Das Vollstreckungsgericht sagt, dass der Ehemann noch ein eigenes Konto aufmachen muss, auf das nur "sein" Geld eingeht. Wird das Konto dann auch gepfändet, wenn nur bei der Ehefrau eine Kontopfändung besteht oder ist das Konto dann nicht betroffen? Darf man wenn die EV abgegeben hat, überhaupt noch ein Konto eröffnen?
Und meine zweite Frage ist. Bei der Abgabe der EV wurde es berechnet, dass der Mann für 2 Leute unterhaltspflichtig ist. Nach geraumer Zeit adoptierte der Ehemann das mit im Haushalt lebende Kind der Ehefrau, dann erhöht sich im Normalfall bei der Pfändungsgrenze die unterhaltspflichtigen Personen auf 3 Personen. Oder sehe ich das jetzt falsch??? Und wo muss man das dann beantragen auf dem Vollstreckungsgericht oder beim Gerichtsvollzieher, der die EV abgenommen hat?
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EV abgegeben - Konten???
9. November 2009
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Frage vom 9. November 2009 | 14:12
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 1x hilfreich)
EV abgegeben - Konten???
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 9. November 2009 | 16:49
Von
Status: Praktikant (935 Beiträge, 318x hilfreich)
quote:
Wird das Konto dann auch gepfändet, wenn nur bei der Ehefrau eine Kontopfändung besteht oder ist das Konto dann nicht betroffen?
Letzteres.
quote:
Das Vollstreckungsgericht sagt, dass der Ehemann noch ein eigenes Konto aufmachen muss
Sicherlich, damit die Kontopfändung eines "gemeinsamen" Kontos nicht dazu führt, daß in die eine oder andere Richtung etwas falsch oder ungerecht läuft.
quote:
Darf man wenn die EV abgegeben hat, überhaupt noch ein Konto eröffnen?
Wieso denn nicht?
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