EV - Eidesstattliche Versicherung

18. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Ewok
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)
EV - Eidesstattliche Versicherung


EV - Eidesstattliche Versicherung
Hallo alle zusammen,

ein Freund von einem Freund hat jetzt ein Riesenproblem,
nennen wir ihn mal Klaus.

Der Klaus muss demnächst zum Gerichtsvollzieher(GV) ins Büro und die EV abgeben.

--> darf er sich weigern und verlangen, daß er die EV bei sich zuhause abgibt da der GV einfach zu weit weg ist?
(Entfernung ca. 10km)

--> wenn GV dem Klaus mittels TASCHENPFÄNDUNG dessen Bargeld wegnimmt... wieviel Geld darf der Klaus max. bei sich dabei haben, für den Lebensunterhalt?
sozusagen "Essensgeld" für die nächsten zwei Wochen?

--> Klaus hat einen kleinen Pkw Bj.99, Wert ca 1.000 Euro
er braucht das Auto für die Arbeit...
Könnte sein Auto trotzdem gepfändet werden, sozusagen als "pfändungswürdiger Gegenstand" ?!
Was darf allgemein ein Auto max. Wert sein um NICHT gepfändet zu werden?

--> Klaus hat seit einem Monat einen neuen Job.
Im ALTEN Job verdiente er um die 1.300 netto,
JETZT verdient er um die 1.000...
ist er verpflichtet den ehemaligen Arbeitgeber anzugeben oder reicht es wenn er nur den Gehaltsnachweis vom letzten Monat vorzeigt?

--> Wie hoch ist die Pfändungsgrenze?

Wir danken euch schon mal im Voraus für die Hilfe, so long:)



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>--> darf er sich weigern und verlangen, daß er die EV bei sich zuhause abgibt da der GV einfach zu weit weg ist?
(Entfernung ca. 10km <hr size=1 noshade>



Ja, es gibt einen besonderen Service, wenn es einem zu mühsam ist, da extra hinzufahren:

§ 901 ZPO
Erlass eines Haftbefehls

Gegen den Schuldner, der in dem zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmten Termin nicht erscheint oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ohne Grund verweigert, hat das Gericht zur Erzwingung der Abgabe auf Antrag einen Haftbefehl zu erlassen. In dem Haftbefehl sind der Gläubiger, der Schuldner und der Grund der Verhaftung zu bezeichnen. Einer Zustellung des Haftbefehls vor seiner Vollziehung bedarf es nicht.



Leider ist es aber so, daß man die Rückfahrt selber organisieren muss.


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#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Die EV ist nichts anderes als das er sein Vermögen offenlegen muss. Ein altes Auto oder die Taschen pfändet kaum einer.

Sobald der Gläubiger von der Arbeit erfährt und die Konten kennt geht es weiter. Eine Gehaltspfändung und eine Lohnpfändung sind die nächsten.

Sinnvoll wäre eine Ratenzahlungsvereinbarung und das zahlen von Raten, denn all diese Pfändungen kommen als Kosten oben drauf.

Wegen der 10 Kilometer darf er das Auto nehmen das er ja hat.

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