Hallo Zusammen,
Ich bin Student und habe mir leider Schulden angehäuft ( Gesamt ca.6000€ ) diese bin ich an 2 von 3 Gläubigern am abzahlen.
Der Dritte war mit der Rate allerdings nicht Einverstanden und hat nun die Vollstreckung durch den GV veranlasst ( Vollstreckungstitel liegt vor 1329,00 € ) im Prinzip habe ich eine Normale Wohnung, einene Laptop den ich für das Studium benötige (NEUWERT 299,00 € ) sowie einen UHD TV ( Neupreis 729,00 € ) und eine Soundbar ( Neupreis 249,00 € ), die allerdings nicht mein Eigentum sind sondern meiner Tante gehören, was durch Bestell/Lieferschein anhand der Adresse und des Namens belegbar ist, zudem werden die Sachen noch abbezahlt, darf der GV diese Sachen Pfänden ?
Vielen Dank für die Antwort.
Darf GV Leihgaben Pfänden?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Der GV darf nur dein Eigentum pfänden, keine Dinge die dir leihweise überlassen wurden und wieder zurückgegeben werden müssen. Es muss beweisbar sein, dass diese Dinge nicht dir gehören. Dumm sind die GV sicherlich nicht.
Zitat:was durch Bestell/Lieferschein anhand der Adresse und des Namens belegbar ist,
Nö. damit ist nur belegbar wer bestellt hat und wohin die Sachen geliefert wurden.
Zitat:darf der GV diese Sachen Pfänden ?
Ja, darf er.
Der Eigentümer kann dann ja (versuchen) seinen Eigentumsanspruch belegen.
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Er kann auch einfach das Auto des TE pfänden: http://www.123recht.net/Autohaus-fordert-Schadensersatz-__f505465.html
Der Wagen ist ebenfalls nicht auf mich zugelassen.ZitatEr kann auch einfach das Auto des TE pfänden: :http://www.123recht.net/Autohaus-fordert-Schadensersatz-__f505465.html
ZitatZitat:was durch Bestell/Lieferschein anhand der Adresse und des Namens belegbar ist, :
Nö. damit ist nur belegbar wer bestellt hat und wohin die Sachen geliefert wurden.
Zitat:darf der GV diese Sachen Pfänden ?
Ja, darf er.
Der Eigentümer kann dann ja (versuchen) seinen Eigentumsanspruch belegen.
Ja sie kann es ja Belegen das sie es Bestellt hat auf ihren Namen und die Raten auch von ihr beglichen werden !
Hi,
ja er darf alles Pfändbare pfänden, da er nicht zur Eigentumsprüfung verpflichtet ist.
Ein Blick in Wikipädia hätte ausgereicht um sich Klarheit zu verschaffen.
Richtig, die Bestellung und die von ihr vollzogene Ratenzahlung kann sie belegen.Zitat:Ja sie kann es ja belegen, dass sie es bestellt hat auf ihren Namen und die Raten auch von ihr beglichen werden !
Bei der Drittwiderspruchsklage kommt es aber darauf an, das Eigentum an den Sachen zu belegen und nicht nur den Erwerb.
Sie könnte Dir die Sachen ja auch zu Weihnachten zum Geburtstag und zum bestandenen Abi geschenkt haben. Bestellung und Ratenzahlung wären dann nicht anders. Hier geht es also um Glaubhaftmachung, falls der GV die Sachen tatsächlich pfändet.
Ich würde allerdings eher zur Ruhigstellung des dritten Schuldners durch einen größeren Abschlag raten. Ist weniger nervenaufreibend.
Berry
Der Wagen ist ebenfalls nicht mich zugelassen. Sie wollten also das Auto anderer Leute in Zahlung geben? Interessant...
Manchmal lohnt es sich, einfach mal die anderen Fragen eines Users durchzulesen. :-)
ZitatJa, darf er. :
Oh, das war mir neu. Nach Recherche gebe ich dir aber Recht, ja, er darf das.
Viele werden das dennoch nicht pfänden, weil viele GV dann doch kurz die Dokumente sichten, die man vorlegt. Aber das hat einen einfachen Grund: Sie wollen den Gerichten Arbeit in Form von Drittwiderspruchsklagen ersparen.
Wenn ein GV aber aufgrund von Hinweisen des Gläubigers skeptisch ist bzgl. der Eigentumsverhältnisse, wird er sogar trotz Vorlage der Kaufverträge u.ä. trotzdem pfänden.
Achja:
Zitat:Der Wagen ist ebenfalls nicht auf mich zugelassen.
Auf wen das Auto zugelassen ist, ist schnurz egal, denn Eigentümer muss ja nicht gleich demjenigen sein, der das Auto angemeldet hat.
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