Hallo,
ich habe bei Existenzgründung meiner GmbH eine Bürgschaft, zusammen mit einem Mitgesellschafter über zusammen 140000 €, aus einem Bankkredit übernommen. Nach dem Insolvenzantrag und der Kündigung der Bank, wurde von der Bank die Bürgschaft nun in Anspruch genommen. Nun bietet die Bank an den Betrag in Raten abzustottern, verlangt aber eine Grundschuldeintragung auf meine Immobilie und Erhalt der Bürgschaft auf beiden Bürgen (der 2. Bürge hat kein Eigentum).
Hat hier jemand Erfahrung wie man sich nun verhält? Wie kann ich meine Ehefrau schadlos halten?
Die Bank zeigt sich, auch nach dem zweiten persönlichen Gespräch, wenig kompromißbereit.
Vielen Dank!
Bürgschaft nach Insolvenz
30. Januar 2009
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Frage vom 30. Januar 2009 | 09:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bürgschaft nach Insolvenz
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#1
Antwort vom 30. Januar 2009 | 10:12
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Hier kann man nur den Rat geben: Geschickt verhandeln.
Wenn es mit der Bank zu keiner Einigung kommt und man den Bürgschaftsbetrag auch nicht zahlt, dann wird sich die Bank einen Zahlungstitel beschaffen, sprich klagen. Dann wird sie ihr Ziel "Eintragung im Grundbuch" notfalls über die Zwangsvollstreckung erlangen und es kommen für den Bürgen dann noch zusätzliche Kosten.
Und jetzt?
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