Hallo und guten Tag,
Angeblich kann die sogenannte Beugehaft zur Abgabe der EV bis zu 6 Monaten dauern.
Was geschieht, wenn trotzdem die EV nicht abgegeben wird?
Danke und noch einen schoenen Nachmittag!
Beugehaft wegen Abgabe EV
13. Mai 2015
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Frage vom 13. Mai 2015 | 16:04
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 4x hilfreich)
Beugehaft wegen Abgabe EV
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#1
Antwort vom 13. Mai 2015 | 16:15
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 574x hilfreich)
Dann kommt man nach 6 Monaten aus der Haft raus.
Und nach 2 Jahren geht dann das Spielchen mit der EV + Haft wieder von vorne los.
#2
Antwort vom 13. Mai 2015 | 16:20
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 4x hilfreich)
Danke Tiger123, ... und zwischendurch "verabschiedet" sich der Schuldner dann ins Ausland Und steht nach 2 Jahren nicht mehr zur Verfuegung?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Mai 2015 | 16:23
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 574x hilfreich)
Zitatund zwischendurch "verabschiedet" sich der Schuldner dann ins Ausland Und steht nach 2 Jahren nicht mehr zur Verfuegung? :
Das weis ich nicht, hellsehen kann ich nicht.
Jeder kann ins Ausland, auch jemand mit Schulden. Da muss man nur in einen Flieger steigen.
#4
Antwort vom 26. Mai 2015 | 21:24
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 20x hilfreich)
Was für eine Logik, er kann doch jederzeit ins Ausland, jetzt, oder mit Abgabe der EV, oder ohne.
Und jetzt?
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