Beugehaft wegen Abgabe EV

13. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
germany123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)
Beugehaft wegen Abgabe EV

Hallo und guten Tag,

Angeblich kann die sogenannte Beugehaft zur Abgabe der EV bis zu 6 Monaten dauern.

Was geschieht, wenn trotzdem die EV nicht abgegeben wird?

Danke und noch einen schoenen Nachmittag!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Dann kommt man nach 6 Monaten aus der Haft raus.
Und nach 2 Jahren geht dann das Spielchen mit der EV + Haft wieder von vorne los.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
germany123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke Tiger123, ... und zwischendurch "verabschiedet" sich der Schuldner dann ins Ausland Und steht nach 2 Jahren nicht mehr zur Verfuegung?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat (von germany123):
und zwischendurch "verabschiedet" sich der Schuldner dann ins Ausland Und steht nach 2 Jahren nicht mehr zur Verfuegung?


Das weis ich nicht, hellsehen kann ich nicht.
Jeder kann ins Ausland, auch jemand mit Schulden. Da muss man nur in einen Flieger steigen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
plö
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 20x hilfreich)

Was für eine Logik, er kann doch jederzeit ins Ausland, jetzt, oder mit Abgabe der EV, oder ohne.

1x Hilfreiche Antwort

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