Hallo,
ich habe ein paar Fragen zum Thema Pfänden.Ein Bekannter hat eine Strafanzeige bekommen wegen Betrug.Er hat alles was damit zu tun hat zurückgezahlt was er sich zu schulden kommen lassen hat.Er hat vor Gericht eine saftige Geldstrafe bekommen die er nicht auf einmal zurück zahlen kann.Er besitzt einen Neuwagen der ca ein Jahr alt ist.Das Auto braucht er um damit zur Arbeit zu kommen.Kann man bei Gericht auch Ratenzahlung vereinbaren?Wenn ja wird dann trotzdem das Auto gepfändet?
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Auto pfänden und Gerichtskosten/Bußgeld
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
wird dann trotzdem das Auto gepfändet?
Unklar. Grundsätzlich kann ein Kfz vom Pfändungsschutz umfaßt sein, wenn es notwendig ist (der Schuldner also nicht zumutbar mit anderen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen kann) und angemessen (dumm gesagt, man kann keinen Rolls-Royce kaufen und dann sagen "den brauche ich, um zur Arbeit zu fahren").
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Man kann bzgl. Geldstrafen auch eine Stundung bzw. Ratenzahlung vereinbaren. Das könnte allerdings zum Problem werden, wenn die Geldstrafe z.B. 10.000,00 € beträgt, der PKW 30.000,00 € Wert hat und nicht kreditfinanziert ist. Ein PKW mit einem Wert von 30.000,00 € wird vermutlich als Vermögen angesehen werden, dass man notfalls zu verwerten hat. Man könnte sich ja auch einen guten Gebrachtwagen zulegen.
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Wenn eine Ratenzahlung genehmigt wird und die Raten dann auch gezahlt werden, wird natürlich nicht gepfändet. Im Übrigen ist die Pfändung bei offenen Geldstrafen eher die Ausnahme - üblicherweise wird die Strafe dann in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt. Wenn die Ladung zum Haftantritt kommt, werden viele Verurteilte erstaunlich kreativ und bringen das Geld doch noch auf.
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Mit einen "Neuwagen" bekommt man auf einer Bank Geld. Es ist sehr wohl möglich den Wagen zu verkaufen um einen billigeren zu nehmen.
Aber man darf auch in den Knast, jeder Tagessatz ist dann ein Tag, die Kosten des Verfahrens zahlt man aber trotzdem.
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