Auto pfänden und Gerichtskosten/Bußgeld

24. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Jillianmausi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto pfänden und Gerichtskosten/Bußgeld

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zum Thema Pfänden.Ein Bekannter hat eine Strafanzeige bekommen wegen Betrug.Er hat alles was damit zu tun hat zurückgezahlt was er sich zu schulden kommen lassen hat.Er hat vor Gericht eine saftige Geldstrafe bekommen die er nicht auf einmal zurück zahlen kann.Er besitzt einen Neuwagen der ca ein Jahr alt ist.Das Auto braucht er um damit zur Arbeit zu kommen.Kann man bei Gericht auch Ratenzahlung vereinbaren?Wenn ja wird dann trotzdem das Auto gepfändet?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
wird dann trotzdem das Auto gepfändet?


Unklar. Grundsätzlich kann ein Kfz vom Pfändungsschutz umfaßt sein, wenn es notwendig ist (der Schuldner also nicht zumutbar mit anderen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen kann) und angemessen (dumm gesagt, man kann keinen Rolls-Royce kaufen und dann sagen "den brauche ich, um zur Arbeit zu fahren").

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Man kann bzgl. Geldstrafen auch eine Stundung bzw. Ratenzahlung vereinbaren. Das könnte allerdings zum Problem werden, wenn die Geldstrafe z.B. 10.000,00 € beträgt, der PKW 30.000,00 € Wert hat und nicht kreditfinanziert ist. Ein PKW mit einem Wert von 30.000,00 € wird vermutlich als Vermögen angesehen werden, dass man notfalls zu verwerten hat. Man könnte sich ja auch einen guten Gebrachtwagen zulegen.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Wenn eine Ratenzahlung genehmigt wird und die Raten dann auch gezahlt werden, wird natürlich nicht gepfändet. Im Übrigen ist die Pfändung bei offenen Geldstrafen eher die Ausnahme - üblicherweise wird die Strafe dann in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt. Wenn die Ladung zum Haftantritt kommt, werden viele Verurteilte erstaunlich kreativ und bringen das Geld doch noch auf.

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#4
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Mit einen "Neuwagen" bekommt man auf einer Bank Geld. Es ist sehr wohl möglich den Wagen zu verkaufen um einen billigeren zu nehmen.

Aber man darf auch in den Knast, jeder Tagessatz ist dann ein Tag, die Kosten des Verfahrens zahlt man aber trotzdem.

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