Anzeigen wegen verliehenem Geld?

14. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Nadinka23_88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeigen wegen verliehenem Geld?

Hallo liebe Leute!

Ich hoffe hier könnt ihr mir etwas weiterhelfen!
Uns zwar hat mein Freund einem Bekannten 100 Euro geliehen. Das war vor ca. einer Woche. Nun hatten wir einen kleinen finanziellen Engpass und brauchten das Geld aber zurück also riefen wir ihn nach 2- 3 Tagen an und er meinte Ja ja er kommt vorbei und gibt es uns. So verging es und er war plötzlich nicht mehr zu erreichen! Wir haben ihn dann am Samstag zufällig im Internet auf der " Jappy " Plattform gefunden. Dort schrieb ich ihn direkt an, was das denn soll, wir haben das Geld echt nötig und er soll doch am Sonntag vorbei kommen. Also warteten wir wieder! Und wieder kam er nicht, hatte sein Handy aus! Nun meldete er sich heute wieder und wollte heute zu uns kommen und er meinte wir sollen uns nicht Sorgen er hat alles da und wir sollen " nicht stressen"...Ne ist klar!...
Und wieder hab ich und mein Freund zig SmS geschrieben und zack Handy aus...Nicht mal ans Handy geht er ran, wenn es an ist. Wirklich so dreist, ich bin schon auf 180. -.-
Und das alles nur weil mein Freund, mal wieder ein "großes Herz" haben musste!
Nun wissen wir nicht was wir weiter tun sollen? Zur Polizei gehen wegen "nur" 100 Euro ? Ich möchte und brauche das Geld sooo dringend wieder, aber da kann die Polizei ja auch nichts machen so schnell, oder?
Wir haben schon überlegt das wir morgen zu den Eltern fahren, da er erst 18 ist und noch zu Hause wohnt. Und auch wenn wir Ihn anzeigen, er arbeitet nicht liegt so weit ich weiß seinen Eltern auf der Tasche...
Ich möchte doch einfach nur das Geld wieder haben da es bei uns auch finanziell grad etwas eng geworden ist! :-(

Sorry für den Roman, aber ich bin grad echt total aufgebracht...

Schöne Grüße

Nadine Kremin

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1 Antwort
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#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Mit deinem Anliegen bist du aber im Unterforum Zwangsvollstreckung etwas fehl am Platz. In deinem Fall gibt es nämlich noch gar nichts zu vollstrecken, weil noch kein Vollstreckungstitel vorliegt.

Zudem gibt es vielleicht auch schlechte Neuigkeiten für dich, weil dein Freund evtl. noch gar keinen Anspruch auf Rückzahlung hat. (Abgesehen von den ganzen Unwägbarkeiten, wenn man derlei nur mündlich abmacht und kein schriftlicher Vertrag vorliegt. Im Zweifel muss nämlich dein Freund beweisen, dass es sich um ein Darlehen gehandelt hat.) Was war denn im Hinblick auf die Rückzahlung konkret vereinbart? Vermutlich, wie so häufig, nichts. War es so, dann war das Derlehen nur mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten gem. § 488 Abs. 3 Satz 2 BGB kündbar. Was bedeutet, jetzt besteht noch kein Rückzahlungsanspruch.

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