Antrag Vollstreckungsbescheid - Muss Name abgeändert werden?

15. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Pommes01
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 7x hilfreich)
Antrag Vollstreckungsbescheid - Muss Name abgeändert werden?

Hallo,

ich habe einen Antrag auf VB vor mir liegen, Schuldner hat dem Mahnbescheid nicht widersprochen. Dieser Schuldner hat sich bei mir immer als Hans Müller ausgegeben (Name wurde von mir geändert), entsprechend wurde der MB auch auf diesen Namen ausgestellt und zugestellt.

Durch eine Recherche eines Freundes im Einwohnermeldeamt kam nun aber heraus, dass der Schuldner Kevin Hans Müller heißt.

Muss ich nun auf dem Antrag den Namen ändern, so wie in Zeile 9 und 10 möglich?

-- Editiert von Moderator am 16.02.2018 09:20

-- Thema wurde verschoben am 16.02.2018 09:20

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Mehrere Vornamen ohne Bindestrich sind gleichwertig. Wenn unter der Adresse nicht noch 12 andere Hans Müller wohnen, reicht das aus.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wichtig ist, dass der Schuldner identifizierbar ist und dass die Zustellung erfolgreich ist. Deswegen gibt es auch zusätzliche Merkmale, wie beispielsweise das Geburtsdatum und letztendlich die Adresse.

Ähnliches Argument gibt es auch bei Rechtschreibfehlern im Namen.

Ansonsten gibt es ja noch das Kriterium des Rufnamens. Wenn er sich selbst im Rechtsverkehr mit Rufnamen Hans einbringt und nicht mit Kevin Hans, dann kann er auch nicht mit dem Argument kommen, dass der Name im VB falsch wäre.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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