X hat 2 Vollstreckungstiteln gegen Y, und pfändet das Konto von A mit einem der Titeln.
Muß X erneut Kontopfändung gegen Y beim Vollstreckungsgericht beantragen, wenn er die Forderung von dem 2ten Titel auch realisieren will, oder braucht er nur noch den 2ten Titel der Drittschuldner Bank vorzulegen ?
-- Editiert am 02.11.2009 13:54
2 Vollstreckungstiteln
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
für den 2. Titel muss ebenfalls eine Kontopfändung erfolgen, es sei denn, der Schuldner wäre bereit, diesen freiwillig zu bezahlen.
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Wieso ? Wo ist der Sinn ?
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"28c7h49T"
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Die Pfändung und Überweisung auf Grund der beiden vollstreckbaren Schuldtitel müßte möglich sein, wenn sie in dem Antrag auf Pf.u.Überw. aufgeführt und von dem Vollstreckungsgericht in dem zu erlassenden Beschluß antragsgemäß berücksichtigt werden. Der ZPO ist darüber näheres nicht zu entnehmen.
Ist die Vollstreckungsmaßnahme nur auf Grund eines der Vollstreckungstitel erfolgt, wäre ein erneuter Antrag wohl unumgänglich.
Interessantes über denselben und mehrerer Aufträge lesen sie in § 3 GVKostG. Es wäre auch kostenrechtlich von Bedeutung..
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