folgen nach transaktion

5. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
lucinda
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)
folgen nach transaktion

habe jetzt einige bankrechtliche fragen, nachdem das strafrechtliche verfahren gegen mich nach §170 2.Abs. eingestellt wurde

1. wie lange bleibt ein eintrag deswegen in der schufa
vermerkt (z.b. nach der aufhebung der kontoeinfrierung)

2. kann ich die bank auffordern, die eingefrorene summe auf meinem konto an den eigentümer zurückzuüberweisen, da das strafrechtliche verfahren bereits rechtswirksam ist und so das konto loswerden

3. ich habe festgestellt, dass auch andere banken diese daten über mich erhalten haben, ohne die schufaauskunft, sondern nach eigener auskunft, aus einer bankinternen kundendatei, von einer bank, bei der ich nie kunde war und auch nicht im gleichen bankenverbund ist, in der die transaktion erfolgte
darf jede bank diese daten über mich speichern und verwenden?

4. darf die schufa dieses speichern, auch wenn ein verfahren gegen mich eingestellt wurde, nur weil eben mein konto darin verwickelt wurde?

Notfall oder generelle Fragen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fabian-x
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

so,

zu 1.
Negativemerkmale in der SCHUFA werden am Ende des 3. Jahres nach ihrer Speicherung gelöscht.
zu 2.
kann ich nicht genau sagen, glaube aber das das dann von Rechtswegen erfolgen muss
zu 3.
es gibt keine bankinternen Kundendateien, auch wenn anderes behauptet wird (bei gewerblichen Kunden möglich). dieses sind meistens absprachen die entweder das Bankgeheimnis oder den Datenschutz verletzen, was aber kaum vorkommt. ich schätz mal, dass die die SCHUFA gecheckt haben (geht auch ohne Unterschrift, ist aber nicht erlaubt).
zu 4.
ja, sie darf es! Das hat man nämlich bei der Kontoeröffnung unterschrieben.

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