Guten Tag zusammen !
Gestern wollte ich mich nach inzwischen fast 1,5 jähriger erfolgreicher Tätigkeit mit einer Handelsmarke unserer Firma bei eBay auch bei einem anderen Auktionshaus anmelden.
Dort stellte ich fest, dass die von uns verwendete Handelsmarke (die wir auch als Domain besitzen) von einem anderen Benutzer als Username benutzt wird.
Die Bezeichnung wird von uns nur als Handelsmarke benutzt und ist noch nicht markenrechtlich geschützt.
Frage : Kann unsere Firma dagegen irgendwie vorgehen oder müssen wir das so hinnehmen. Immerhin besteht doch irgendwie Verwechselungsgefahr oder so.
Vielen Dank für alle Antworten.
eigene Handelsmarke als fremder Auktions-Username
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wie lautet denn der Name?
Warum soll er den nicht verwenden dürfen, wenn kein markenrechtlicher Schutz besteht?
Außerdem versteh ich nicht wie da Verwechslungsgefahr bestehen soll. Es handelt sich ja lediglich um einen Usernamen und nicht um etwas verkäufliches.
Es besteht meiner Meinung nach schon Verwechslungsgefahr. Immerhin könnte er theoretisch gleiche Artikel wie wir verkaufen und die inzwischen recht ordentliche Bekanntheit des Namens ausnutzen.
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Ist der Name ein Geheimnis?
Der Name hat doch für die Sache keine Bedeutung, oder ? Es geht hier doch ganz allgemein darum.
Wenn man eine Marke drauf hat ist es ja auch kein Problem. Die Problemstellung liegt hier darin wie es mit einer eben nicht als Marke eingetragenen, aber im täglichen Geschäftsverkehr benutzten, Handelsmarke geht.
Deshalb kann man sich ja Marken schützen lassen. Wenn man dies nicht tut, hat man auch kein Recht auf alleinige Nutzung.
"Deshalb kann man sich ja Marken schützen lassen. Wenn man dies nicht tut, hat man auch kein Recht auf alleinige Nutzung."
Das ist natürlich falsch - markenrechtlichen Schutz kann man nicht bloß durch Eintragung der Marke beim DPMA nach § 4 Nr. 1 MarkenG
erlangen, sondern auch dann, wenn dass fragliche Zeichen durch die Benutzung Verkehrsgeltung erhalten hat.
Zudem kommt neben einem markenrechtlichen Schutz auch noch ein Schutz der Unternehmensbezeichnung nach § 12 BGB
in Betracht - auch dieser Schutz setzt keine Eintragung voraus.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Aha, also hätte man, wenn man höflich darum bittet, dass dieser Username freigemacht wird gute Chancen, wenn man so argumentiert ?
Einzelfallfrage.
Es ist aber nicht unkompliziert, aus einer prioritätsjüngeren Marke eine prioritätsältere Domain untersagen zu lassen...
Ok, ziehe die (Einzel-)Frage zurück :-)
und formuliere neu :
Eine nicht Marke eingetragene Bezeichnung wird aktiv im Geschäftsverkehr verwendet und ist in mehreren Toplevel-Domains auch auf das benutzende Unternehmen registriert.
Resultiert hieraus für das jeweilige Unternehmen aus Verkehrsgeltung und Schutz der Unternehmensbezeichung ein Anspruch diesen Namen auch als Auktions-Username zu verwenden und evtl. dessen vorherige Freimachung zu verlangen ?
prüfen sie erstmal ob der user den namen schon länger benutzt wie ihre firma, außerdem sehe ich kaum chancen auf erfolg
--- editiert vom Admin
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