Zoll und dopp. Haushaltsführung im Ausland

3. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
DerPitti
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Zoll und dopp. Haushaltsführung im Ausland

Hallo,

wie üblich pendelte ich auch diese Woche wieder zwischen meiner Wohnung in den USA und Deutschland und wirde - wie so oft - mal wieder vom Zoll aufgehalten. Ich hatte auch diesmal wieder Equipment meiner amerikanischen Ehefrau dabei: ein Netbook.

Normalerweise war es bisher immer ausreichend, die Zollbeamten darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Gegenständen um Besitz meiner Frau handelt und diese hier befristet und rein privat im Rahmen des doppelten Haushalts nutzt. Die entsprechenden Dokumente liegen vor.

Diesmal nahm der Zoll es aber richtig genau und ich durfte mal eben 220€ nach §32 ZollVG nachzahlen. Ich habe nun natürlich einen tierischen Hals, vor allem wenn ich an ihr ganzes Medizinerzeugs das scheinbar immer braucht denke. Kennst sich jemand mit der Sachlage aus? Oder müssen wir dann wirklich für jegliche ihrer Artikel Zoll bezahlen?

Wie auch sonst immer durfte ich die ganze Tragweite unserer Amtsträger erfahren: "Wie auch immer, wir sind hier viele [Zeugen] und Sie sind allein." Kommentare wie diese bringen mich immer auf die Palme. Gibt es da Möglichkeiten, ggf. durch Beschwerde, gegen die Beamten vorzugehen, um eine respektvolle Behandlung der Staatsbürger zu erwirken?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
um eine respektvolle Behandlung der Staatsbürger zu erwirken?


Was ist damit gemeint? Daß Deutsche ungehindert unversteuerte Waren einführen dürfen?
Oder dass Zollbeamte sich gefälligst zuzulassen haben, herablassend behandelt zu werden?

-----------------
"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DerPitti
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Was ist damit gemeint? Daß Deutsche ungehindert unversteuerte Waren einführen dürfen?
Oder dass Zollbeamte sich gefälligst zuzulassen haben, herablassend behandelt zu werden?


Die brennende Frage ist die bezüglich des Zolls.

Das von Ihnen zitierte Teilstück bezieht sich jedoch wirklich auf das ungebührliche Verhalten der Zollbeamten.

-----------------
""

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