Wirtschafts- oder Strafrecht doppelte Rechnungsleg

23. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
heikos001
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Wirtschafts- oder Strafrecht doppelte Rechnungsleg

Wirtschafts- oder Strafrecht doppelte Rechnungslegung


Der Sachverhalt: Eine Firma verkauft an Firmenkunden Werbanzeigen auf verschiedensten Werbeträgern. Die Firma verschickt nach Auftragsbestätigung( mit Auftragsnummer) der Schaltung einer Werbeanzeige eine Rechnung mit Rechnungsnummer an den Kunden. Der Kunde zahlt.
Danach schickt die Firma ein Ansichtsexemplar ( den Werbeträger) an den Kunden mit einer erneuten Rechnung mit neuer Rechnungsnummer. Der Kunde zahlt ein zweites mal. Nun geht die Firma hin und erstellt in Ihren Büchern eine neue Auftragsnummer passend zu der Rechnungsnummer. Beide Geschäfte werden separat in den Büchern geführt obwohl nur einmal eine Leistung erbracht wurde.
Der Umfang dieser doppelten Rechungslegung bewegt sich bei ca. 100.000 Euro im Jahr.

Meine Fragen:
Ist diese Vorgehensweise zulässig also die Dummheit der Kunden wenn diese die Leistung zwei mal bezahlen?
Oder ist dies eine Strafbare Handlung wie bsp. Betrug?
Wie sollte sich ein Mitarbeiter dieser Firma verhalten wenn er dieses Wissen erlangt hat und vollumfänglich nachweisen kann?
Ist der Mitarbeiter verpflichtet dies zur Anzeige zu bringen weil sonst Mittäterschaft?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

Wirtschaftsrechtlich ist das unproblematisch. Dumm gesagt, wenn Gelder aus Betrügereien ordentlich verbucht werden, ist das dem Finanzamt egal. :)

Ob hier wirklich ein Betrugstatbestand vorliegt, wäre anhand der Gestaltung der erneuten Rechnung zu bewerten.

Ich kann mir kaum vorstellen, daß Firmenkunden in großem Umfang dieselbe Rechnung zweimal bezahlen, ohne es zu merken.

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#2
 Von 
heikos001
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

erst mal danke für die schnelle Antwort.

leider ist es tatsächlich so das die Firmen in der Regel größere Unternehmen die Rechungen zwei mal begleichen. Die Sache fält den Firmen dashalb warscheinlich nicht auf weil auf den zweiten Rechungen, die Mit dem Ansichtsexemplar welche ca. erst ein halbes bis ein Jahr zpäter versandt werden, eine neue Auftragsnummer und Rechungsnummer steht. Das ganze läuft bereits seit über 15 Jahren und bring ziemlich guten Profit. Mir geht es nicht um die finanzamtliche Betrachtung mir geht es darum ob die Sache legal ist also die zahlenden Firmen einfach nur doof oder ob das rechtliche Auswirkungen für die Firma haben kann wenn die Sache im gesamten Umfang aufgedeckt wird und ob der Mitarbeiter der davon weis dann auch ärger bekommen könnte.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

Wenn es sich um eine bewußte Täuschung handelt, mit der eine rechtlich nicht zustehende Zahlung erreicht werden soll, handelt es sich um (hier: gewerbsmäßigen) Betrug.

Wer als Mitarbeiter davon weiß, *kann* sich mitschuldig machen, aber nicht allein durch sein Wissen. Denn eine Anzeigepflicht für Betrug gibt es nicht und Mittäterschaft durch Unterlassen erfordert auch mehr als ein bloßes Mitwissen.

Es macht also einen Unterschied, ob der Mitwisser direkt mit dem Betrugsablauf zu tun hat (als direkter Beteiligter, als Buchhalter etc.) oder in der Firma was ganz anderes arbeitet und nur "zufällig" Bescheid weiß.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AndysLights
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
Also Theoretisch war die Doppelte Rechnungsstellung und deren bezahlung doch sicher ein Fehler. Also einfach den Lieferanten bitten das Geld zurück zu überweisen. Sollten Sie das nicht tun ist es doch ein Betrug, da der Lieferant sich durch das vortäuschen einer Falschen Tatsache (zweite Rechnung) einen Vermögensvorteil verschaft hat.

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