Hallo, eigentlich habe ich mehrere Fragen die sich aus einem Problem ergeben
Mir (Existensgründer - Selbständiges Einzelunternehmen)schuldet jemand aus einer Geschäftsbeziehung Geld (er ist keine GmbH)
Der Geschäftspartner hat noch keine Insolvenz angemeldet (Versuch zu retten)
Dieses Geld worauf ich warte, schulde ich wiederum der Bank
(Teil eines Existensgründerdarlehens)
Was soll ich tun?
1. Mit dem Geschäftspartner?
2. Mit der Bank wenns bei mir der nächsten Rate in einem halben Jahr eng wird? Was soll ich der bank erzählen?
3. Kann es mir eigentlich passieren daß der Schuldner nach einer "6 Jahres Insolvenz" schulden frei ist - und ich nicht, weil nur ein Teil zurückgezahlt wurde?
Ich wiederum auf "den Restschulden" sitzen bleibe, weil ich eine KLV zur Absicherung des Darlehens bei der Bank hinterlegt habe.
Oder wie würde sich das ganze, verhalten wenn ich selber eine priv. Insolvenz machen müsste?
Es wäre ja in meinen Augen Betrug wenn der eigentliche Schuldner
besser wegkommt als der Gläubiger - der selbst "nur" dadurch zum Schuldner wird.
Danke bitte für alle Tips dankbar
-- Editiert von webmatt am 15.10.2004 13:06:17
Vorgehensweise Gläubiger - Schuldner
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
zu 1.) Gegenüber selbständigen Schuldnern hat es manchmal Erfolg, mit dem "Offenbarungseid" = eidesstattliche Versicherung zu drohen, da dieser zur Kreditunwürdigkeit führt. Den Offenbarungseid muss der Schuldner ablegen, wenn eine Pfändung erfolglos verlaufen ist. Für die Pfändung ist ein Titel (z.B. Vollstreckungsbescheid, Urteil) notwendig.
Ist der Schuldner zahlungsbereit, aber vorübergehend nicht -fähig, können Gläubiger und Schuldner ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung vereinbaren. HIer besteht aber die Gefahr, dass im Falle der Insolvenz der Insolvenzverwalter das Schuldanerkenntnis anficht.
Zuletzt bleibt die Möglichkeit, die Forderung an ein Inkassounternehmen zu verkaufen.
zu 2.) Vielleicht lässt sich die Bank darauf ein, die Forderung an Erfüllungs Statt abgetreten zu erhalten.
zu 3.) Hier kann am ehesten ein Schuldenberater helfen oder sonst jemand, der etwas von Insolvenzrecht versteht.
Gruss
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