Verschwiegenheitspflicht der Bank

6. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
WolfiXY
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Verschwiegenheitspflicht der Bank

Hallo Allerseits!
Vor kurzem trennte sich meine Freundin mit fadenscheinigen Grund von mir. Sie arbeitet auf einer VR-Bank hier in Niederbayern.
Im Dezember 2005 bekam ich eine SMS von ihr, in der sie mich
noch heiraten und mit mir zusammen ziehen wollte.
Ende Januar buchten wir von ihrem PC übers Internet einen Ägyptenurlaub für Ende April.
Für die Bezahlung wurde meine Bankverbindung angegeben, da mein Konto sehr solide ist.
Kostenteilung war aber ausgemacht.
Im März 2006 trennte sie sich überraschend von mir.
Ich wollte daraufhin für den Urlaub die zu erwartenden Stornokosten von ihr haben.
Sie lehnte arrogant ab und meinte, sie wäre doch eingeladen gewesen!
Da ich nichts schriftliches hatte und sie auch in keinster
Weise kooperativ war, ging ich zu ihrem Personalchef und bat ihn,
doch mal mit meiner Exfreundin über die Stornokosten zu reden.
Denn, meine Exfreundin hat mich über einige Kunden und deren
Kontoverhalten sehr detailliert aufgeklärt.
Es betraf hauptsächlich Leute ich ich GAR NICHT KANNTE, die aber
aus Ihren früheren Zeiten in Ihrem Leben eine Rolle gespielt
hatten.
Sie hat mir von Ihrem Exfreund, mit dem Sie vor 5 Jahren
zusammen war, öfter von seinen Kontobewegungen und Abhebungen
erzählt, u.a.: das er nur durch den Eingang von 12.000€ in der
Lage war, sein Konto auszugleichen, auch von einem ansässigen
Geschäftsmann, der einen Offenbarungseid hat und wie der das
Vermögen vorher auf seine Familie "verteilt" hat und noch über etliche Leute mehr.
Der Personalchef versprach, mit ihr zu reden.
Ein paar Tage später rief ich ihn an, er meinte nur lapidar,
die Bank sähe das Bankgeheimnis NICHT VERLETZT.
Daraufhin ermittelte ich die Adressen der Betroffenen und informierte Sie über das, was ich über deren Zahlen und Gewohnheiten wußte.
Die waren alle Entsetzt.
Allerdings nur 2 Betroffene schrieben an die Bank.
Nach 2 Monaten kamen dann von der internen Bankrevision die Antwortschreiben, das meine Exfreundin kein Verschulden trifft.
Die Bank baut darauf, das ich der einzige Zeuge bin und stellt
sich vor meine plauderhafte Exfreundin.
Wenn die betroffenen Geschädigten etwas unternehmen wollen, müssen sie gegen die Bank klagen!
Von denen hat jedoch keiner das notwendige Kleingeld, um gegen
eine Bank zu prozessieren.
So sieht es in Deutschland mit der Gerechtigkeit aus!
...und mit der "Verschwiegenheitspflicht"!
Die Geschädigten fühlen sich von der Bank total verarscht.
Wie meine Exfreundin mit Ehrlichkeit und Loyalität umgeht,
hätte ich nie von ihr gedacht!
Mal sehen, wie ihr darüber denkt!
Viele Grüße
WolfiXY

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

fake, oder erwarten sie ernsthaft, dass sich nun auch noch andere leute an ihrem privaten 'rachefeldzug' gegen ihre exfreundin beteiligen?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
WolfiXY
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Mir geht es NICHT um einen RACHEFELDZUG!!!
Ich arbeite als Verkaufsberater in einem großen Unternehmen.
Sollte irgendein Angestellter etwas stehlen, oder auch Umsatzzahlen nach "draußen" bringen, so ist er ebenfalls draußen!
Mir geht es um einem gewissenhaften Umgang mit sensiblen Daten und damit verbunden auch ein loyales Persönlichkeitsverhalten.
Denn sonst brauchen wir diese "Verschwiegenheitspflicht" der Banken nicht, wenn sich jeder Angestellte in der Öffentlichkeit mit konkreten Aussagen zu
anderer Leuten Konten "brüsten" kann.
Wenn ich DIR auf den Kopf zusagen kann, das
Du einen Offenbarungseid geleistet hast, weil meine Freundin zufällig Dich kennt und ich Dir auch noch DEINEN KONTOSTAND nennen kann, möchte ich mal wissen, wie DU reagierst!
DER PUNKT IST: I C H ERWARTE VON EINEM MENSCHEN IN EINER GEWISSEN POSITION AUCH
ENTSPRECHENDE DISKRETION!
Dazu gibt es schließlich die entsprechenden
Branchen mit den zugehörigen Gehaltsstufen.
Am Zeitungskiosk verdiene ich wahrscheinlich anders wie in einer Bank!

Zudem werde ich in der nächsten Beziehung meiner Exfreundin ebenfalls mit meinen Vermögens- und Auslandskonten erwähnung finden, ein tolles Gefühl.
Ich gehe irgendwo in Kroatien oder Australien
an den Bankterminal und meine Ex registriert meine Aktionen, schaut mir sozusagen über die
Schulter!
Geiles Gefühl!!!
Oder???
WolfiXY

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Wenn es dir hier tatsaechlich ausschliesslich um die Verhinderung von Verletzungen des Bankgeheimnisses geht und Rachegefuehle gegenueber deiner Ex keine Rolle spielen, dann ist sicher die Frage erlaubt, wieso sich dein Gewissen erst nach der Trennung zu ruehren beginnt. Warum hast du die Bank nicht unverzueglich informiert, nachdem du gemerkt hattes, was die so alles ausplaudert?

Gruss
CAM

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

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