hallo,
habe mir über die Internetseite mal eine Schufaauskunft über mich geholt.
Dort sind eine Reihe von Eintragungen aufgelistet, von Konto's über Handyverträge, Kreditkarte bis hin zur ATU Card.
Mein Fragen:
1. Woran erkennt man Negativauskünfte?
2. Sind auch Daten gespeichert, die mir nicht preisgegeben werden, aber den Firmen? Weil zum Beispiel, wurde mir ohne Angabe von Gründen, ein Kreditkartenantrag verweigert.
Schufa Eintrag
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die Internetseite interessiert mich sehr, Jogibear.
Schöne Grüße
RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://sevriens.net" target="blank">sevriens.net</a>
sollte es falsch hervorgehen.
über. "schufa.de" kann man es beantragen. Zahlt 7 EURO nochwas Gebühr, schickt Kopie seines Ausweise + Antragskopie hin und erhält nach ca. 1 Monat seine Auskunft.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Achso, diese Seite ist natürlich bekannt.
Apropos Schufa Eintrag... ich habe mir auch einige Seiten dazu durchgelesen, Anfang letzten Jahres hat mir eine Bank einen Kredit gekündigt. Man hat mir in einem Schreiben mitgeteilt, dass das an die Schufa weitergeleitet wurde.
Das restliche Geld habe ich dann überwiesen (wir sind selbständig und endlich hatte mal einer bezahlt). Auch hierzu habe ich dann eine Nachricht bekommen, nämlich das die Bezahlung auch der Schufa mitgeteilt wurde. Stimmt es, dass der Eintrag spätestens nach 3 Jahren entfernt wird? Und wenn ja, und nix anderes ist, werden dann keine "Negativauskünfte" mehr vergeben? Oder bleibt ein Rest für immer bestehen?
Löschfristen: Entfernt werden alle Angaben
– über Anfragen nach 12 Monaten (Anfragen, die länger als 10 Tage zurückliegen, werden Vertragspartnern nicht mehr mitgeteilt.),
– über Kredite nach drei Jahren ab dem Jahr der Rückzahlung,
– über nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte einschließlich deren Erledigung zum Ende des dritten Kalenderjahres ab dem Jahr der Aufzeichnung; titulierte Forderungen (Urteile, Vollstreckungsbescheide) bleiben bis zu ihrer Erledigung gespeichert und werden drei Jahre nach der Rückzahlung entfernt,
– über Giro- und Kreditkartenkonten ab Mitteilung über Auflösung des Kontos,
– über Versandhauskonten drei Jahre nach Eingang bzw. ab Mitteilung über die Auflösung,
– über Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte (Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung und eidesstattliche Versicherung) jeweils nach drei Jahren bzw. sobald eine Löschung durch das Amtsgericht nachgewiesen wird.
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