Private Insolvenz: Wer haftet bei Tod?

2. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
ParisHil
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 24x hilfreich)
Private Insolvenz: Wer haftet bei Tod?

Ein frohes Neues Jahr erst einmal allen!

Vor 2 Monaten habe ich meinen Mann geheiratet, der eine Private Insolvenz am Laufen hat.
Nun stelle ich mir die Frage, wer haftet, wenn er morgen überfahren wird?

Ich arbeite Vollzeit und verdiene im Monat 1800,00 € netto.

Bisher haben wir noch keinen Ehevertrag gemacht. Wäre das sinnvoll, um mich abzusichern, falls es zu einer Trennung kommen sollte während seiner Privaten Insolvenz?

Viele Grüße
Paris

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Stirbt der Schuldner während des Insolvenzverfahrens, wird das Insolvenzverfahren in ein sog. Nachlassinsolvenzverfahren übergeleitet. In diesen Fall, muss man sich über die Haftung keine Gedanken machen. Hat man als Ehefrau jedoch Gegenstände, die vorher nicht zur Insolvenzmasse gezogen werden konnten, weil sie nicht pfändbar waren, in Besitz (z.B. PKW des Ehemannes, der wegen § 811 I Nr. 5 ZPO nicht pfändbar war), dann werden diese durch den Insolvenzverwalter nach Tod des Schuldners zur Insolvenzmasse gezogen und verwertet. Der Pfändungsschutz erlischt nämlich insoweit.

Stirbt der Schuldner nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in der sog. Wohlverhaltensphase, dann bestehen die Schulden nach wie vor noch, da die REstschuldbefreiung noch nicht erteilt wurde. Der Erbe würde dann für diese Schulden haften, so er denn nicht die Haftung (Begrenzung auf den Nachlass oder Nachlassinsolvenzverfahren) beschränkt.

Wurde die Restschuldbefreiung erteilt, dann gibt es keine Haftung mehr für Schulden vor der Insolvenz.

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Bisher haben wir noch keinen Ehevertrag gemacht. Wäre das sinnvoll, um mich abzusichern, falls es zu einer Trennung kommen sollte während seiner Privaten Insolvenz?
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Was willst Du denn absichern. Unterhalt?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ParisHil
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 24x hilfreich)

Vielen Dank, Eidechse, für die ausführliche Antwort. Sie hilft mir schon sehr viel weiter.

Nein, wir haben keine Kinder und ich muss daher auch keinen Unterhalt absichern.
Ich möchte nur nicht für die Schulden meines Mannes haften.

4x Hilfreiche Antwort

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