Mobilfunkanbieter schließt ohne überhaupt mit jemandem gesprochen zu haben was ab

14. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb488237-90
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mobilfunkanbieter schließt ohne überhaupt mit jemandem gesprochen zu haben was ab

Hallo,

meine Frau hat bei einem Mobilfunkanbieter einen 24 Monats Vertrag. Nun wurde auf der aktuellen Rechnung ein sogenannten VIP Paket ausgewiesen, dass nicht bestellt wurde, was wir zahlen sollen.

Dazu muss ich sagen, ja es gab einen Anruf von der Nummer des Mobilfunkanbieters, bei Annahme des Gesprächs war allerdings niemand mehr in der Leitung. (Haben die Nummer bereits so oft gewählt, dass wir die bereits erkennen)

Das gleiche hatten wir schon einmal nach einem Anruf beim Anbieter wurde das dann wieder heraus genommen, aber ist es möglich, dass so etwas mehrfach gemacht wird? Auch in diesem Fall gab es einen Anruf vom Anbieter, wo beim herangehen niemand in der Leitung war.

Irgendwann ist dieses Vorgehen einfach nur nervenaufreibend vor allem, da man beim Anruf dort bis zu 30 Minuten in der Warteschlange steckt.

Vor allem, kann ich mir gut vorstellen, dass wir beim Anbieter nicht die einzigen sind denen das passiert. Hatte in anderen Foren bereits gelesen, dass diese VIP Pakete als kostenlos angepriesen werden bei Anrufen und dadurch gebucht werden, obwohl diese es nicht sind.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies rechtlich korrekt ist aus diesem Grunde dachte ich frag mal hier nach, was man am besten tun sollte.

Danke

-- Editiert von Moderator am 23.04.2018 12:55

-- Thema wurde verschoben am 23.04.2018 12:55

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Widerrufe den fehlerhaften Teil der Rechnung bei deiner Bank. Und als freundlicher Mensch schreibt man dem Anbieter das man nix bestellt hat. Am besten per Mail + Fax + Brief mit der Bitte um Stellungnahme. Ein Einschreiben ist nicht nötig,

Dann wartet man ab. Bis der andere seine Inkasso ankurbelt.

Einer Drohung das der Telefonanschluss abgestellt wird, entgegnet man dann mit einer einstweiligen Verfügung per Gericht.

Diese "Anrufen" sind nicht wiklich vom Teleanbieter.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Widerrufe den fehlerhaften Teil der Rechnung bei deiner Bank.

Das funktioniert nicht, man kann die Abbuchung nur komplett zuzrückrufen. Und das wäre sehr problematisch.


Ich würde so vorgehen:
Mit Zustellnachweis reklamieren, das der Posten nicht korrekt ist, da jede vertragliche Vereinbarung diesbezüglich fehlt.
Auffordern den Vertragsabschluss nachzuweisen anderenfalls die Rechnung entsprechend zu korrigieren. Dafür eine Frist nach Datum setzen (14 Tage mindestens).
Mitteilen, das man nach Ablauf der Frist die Rechnungssumme zurückbucht und die korrigierte Summe überweist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen