Hallo liebe Forenleser,
ein Bekannter betreibt einen Fashion-Store in den USA. Er verkauft unter anderem Markenpullis die in den USA zu einem viel günstigeren Preis an den Kunden verkauft als in Deutschland.
Konkret geht um ca. 100 Pullis, alles Produkte der Saison 09 die er gerne "loswerden" würde, weil die neue Kollektion im Anmarsch ist. Nach meinen Recherchen würde es sich für mich lohnen diese Pullis trotz Zollgebühren und Versand von ihm zu kaufen und sie über eBay weiterzuverkaufen.
Damit umgehe ich ja den "normalen" Vertriebsweg in Deutschland, sprich vielleicht gibt es ja einen Großhändler mit Exklusivverkaufsrecht für diese Marke und Deutschland oder EU der nicht so begeistert sein wird, wenn er sieht, dass ich ihn unterbiete auch wenn er selbst keinen Einzelhandel betreibt, würden die Einzelhändler das auch nicht gerne sehen und dem Hersteller der Marke passt es vielleicht auch nicht in seine preispolitische Strategie für Deutschland.
Kann mir jemand daraus einen Strick drehen? Oder generell gefragt, welche Einschränkungen gibt es für dieses Themengebiet? Wo kann ich entsprechende Gesetze nachlesen, mich informieren?
Vielen Dank für eure Zeit und für jeden Rat!
Grüße von der Ruhr
Benni
Markenpullis aus USA über eBay verkaufen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:<hr size=1 noshade>Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung für Waren zu benutzen, die unter dieser Marke oder dieser geschäftlichen Bezeichnung von ihm oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind. <hr size=1 noshade>
Daran ist es bei US-Importen schon bei vielen gescheitert, die von Ed Herzlich oder Abbakruppel & Bitch abgemahnt wurden...
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Danke für die Antwort, inwieweit hier der erwähnte §24 MarkenG
greift würde ich anzweifeln da der Zustand der Waren ja nicht verschlechtert wurde und der Ruf der Marke höchstens durch den niedrigeren Preis "verschlechtert" wird?
Wer genau kann mich dann abmahnen? Der Hersteller? Der Exklusivrechtsinhaber? Die direkte Einhandelskonkurrenz? Jeder Anwalt der Lust hat?
Auf welcher Gesetzesgrundlage kann ich als Hersteller beeinflussen, wo und auf welchem Weg mein Produkt letztendlich auf dem Planeten den Endkunden erreicht? Ich würde sagen, dass z.B. vertraglich meine Großhändler binden kann, die Waren nur in einem geografischen Raum zu vertreiben, aber sofern dies nicht geschehen ist - Pech gehabt?!
Mal angenommen ich würde auf jegliche explizite Markennennung verzichten. Man könnte ja sogar die Produktfotos so aufnehmen, dass der Markenname nicht gezeigt wird...würde das was ändern?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Mal angenommen ich würde auf jegliche explizite Markennennung verzichten. Man könnte ja sogar die Produktfotos so aufnehmen, dass der Markenname nicht gezeigt wird...würde das was ändern?
Warum sollte man das machen, dann würde man die den Preis erziehlen. Dann kann man genausogut Nonameartikel verkaufen.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
Danke Mustermann für deine Gegenfrage, aber ehrlich gesagt, würde ich das ungern hier aus betriebswirtschaftler bzw. marketingsicht erörtern, da wir dann zu sehr von meinem eigentlichen Anliegen abweichen würden. Sagen wir einfach, dass wir für dieses Beispiel davon ausgehen, dass es sich trotzdem lohnen würde. Sorry
Da die "Marke" noch zu erkennen wäre: Schnittmuster, Material und Stoff ändert das nichts.
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würde ich das ungern hier aus betriebswirtschaftler bzw. marketingsicht erörtern
Brauchst du nicht, es reicht wenn du deine Geschichte glaubst :-)
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
okay verstehe, aber was ist mit meinen anderen Fragen? Weiß da jemand Rat:
Wer genau kann mich dann abmahnen? Der Hersteller? Der Exklusivrechtsinhaber? Die direkte Einhandelskonkurrenz? Jeder Anwalt der Lust hat?
Auf welcher Gesetzesgrundlage kann ich als Hersteller beeinflussen, wo und auf welchem Weg mein Produkt letztendlich auf dem Planeten den Endkunden erreicht?
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Wer genau kann mich dann abmahnen?
Der Inhaber der Rechte, oder die Inhaber der Rechte: Der Hersteller + Der Exklusivrechtsinhaber + Die direkte Einhandelskonkurrenz + Jeder Anwalt der Lust hat sowieso.
Das Markenrecht wurde ja bereits genannt.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
quote:<hr size=1 noshade>inwieweit hier der erwähnte §24 MarkenG greift würde ich anzweifeln da der Zustand der Waren ja nicht verschlechtert wurde <hr size=1 noshade>
Ich habe doch ausdrücklich §24 I MarkenG zitiert. §24 II MarkenG ist doch für dich gar nicht einschlägig.
quote:<hr size=1 noshade>Mal angenommen ich würde auf jegliche explizite Markennennung verzichten. Man könnte ja sogar die Produktfotos so aufnehmen, dass der Markenname nicht gezeigt wird...würde das was ändern? <hr size=1 noshade>
Nein, weil auf dem Produkt ja noch der Markenname drauf ist. Dann ist eben bestenfalls der Verkauf (und nicht schon das Angebot) die markenrechtsverletzende Handlung, das hilft dir aber nichts.
Du könntest allenfalls jegliche Markenkennzeichnung von den Produkten entfernen und alles unter einer Phantasiebezeichnung (die natürlich keine geschützte Marke für Bekleidung sein oder mit einer verwechslungsfähig sein darf) verkaufen.
Beispielsweise hindert dich niemand daran, dir in China 200 Lakotz-Pullis zu kaufen, das Krokodil zu entfernen und die hier als "Larifari-Pullis" zu verkaufen.
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