Lastschrift wird zurückbelastet.
Wie oft und in welchen Zeitabständen darf der Gläubiger die Lastschrift wiederholen, insbesondere hinsichtlich Rücklastschrift und Mahnkosten, die bei jeder Rückbelastsung
in Rechnung gestellt werden ?
Lastschrift Wiederholungen
7. Juli 2008
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Frage vom 7. Juli 2008 | 13:38
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2027x hilfreich)
Lastschrift Wiederholungen
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#1
Antwort vom 7. Juli 2008 | 21:30
Von
Status: Beginner (112 Beiträge, 47x hilfreich)
Eigentlich darf eine Lastschrift nach erfolgter Rücklastschrift ohne neuerliche Ermächtigung seitens des Kunden gar nicht wiederholt werden. Das steht zumindest in dem Vertrag, den der Einreicher mit seiner Bank geschlossen hat.
Allerdings betrifft das nicht das Vertragsverhältnis mit Dir, solange Du die Einzugsermächtigung nicht wiederrufen hast. Insofern wird der Gläubiger die Kosten an Dich weitergeben dürfen, sofern die Wiederholung in vertretbaren Zeitabständen (m.E. mindestens 2 Wochen) erfolgt.
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