Korrekte Angaben Online-Kredit

12. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
FlipFlop
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
Korrekte Angaben Online-Kredit

Hallo,

ich hätte da eine Frage, wo ich mir unschlüssig bin, wie man sich in angenommenen Fall richtig verhält.

A möchte einen Online-Kredit beantragen. Er füllt alle hierfür notwendigen Angaben wahrheitsgemäß aus.

A beabsichtigt zum 01.Dezember 2008 umzuziehen und hat entsprechenden Mietvertrag bereits unterschrieben. Der Kredit ist auch hierfür gedacht.
(Zur Info: Die Miete für die neue Wohnung fällt höher aus als für die bisherige, aktuelle. Der Umzug in die neue Wohnung ist gleichzeitig mit einem Wohnortwechsel in den Ort, wo sich sein Arbeitgeber befindet, verbunden, wodurch sich die monatlich anfallenden Spritkosten erheblich reduzieren und die zukünftige höhere Miete zum gr. Teil wieder wettgemacht wird. Weiß jetzt nicht, ob das erheblich ist)

Frage:
Kann die Bank bei Abschluß eines Kreditvertrages, nach Mitteilung der neuen Adresse, Einsicht in den Mietvertrag verlangen und den Kredit sofort kündigen, weil sie einem unterstellen könnte, man habe keine wahrheitsgemäßen Angaben beim Kredit-Antrag gemacht? Was aber in diesem Fall ja erfolgt ist. A muß doch die aktuellen Gegebenheiten beim Kredit-Antrag angeben und nicht die, die in der Zukunft liegen oder sieht er das falsch? A möchte keine Schwierigkeiten bekommen. Wie verhält sich A korrekt? :augenroll:

Sage schon mal Danke und VG
FlipFlop



-- Editiert von FlipFlop am 12.10.2008 18:01

-- Editiert von FlipFlop am 12.10.2008 18:05

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

A hat das schon richtig gemacht, wenn er die beim Antrag gültige Adresse angibt.

Fraglich ist höchstens, ob es für A sinnvoll ist, einen Kredit zu nehmen um damit laufende Kosten zu zahlen. Sowas kann ja mittel- bis langfristig nur schiefgehen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
FlipFlop
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

danke für die Information. Da es in der neuen Wohnung keine Küche gibt, muß A eine kaufen. Dafür ist der Kredit gedacht und weil bei der Planung bis zum Einbau der Küche mind. 6 Wochen eingeplant werden müssen, muß A sich schon jetzt um das ganze kümmern. Muß A dem Kreditgeber im Voraus mitteilen, dass er einen Umzug plant und die Miete dadurch höher wird? Wenn nicht, kann das einem die Bank dann evtl. als "arglistige Täuschung" auslegen?
A möchte halt in "nicht's reinkommen".

Danke und VG
FlipFlop

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Er kann es sicher freiwillig mitteilen; schaden kanns nicht. Ob eine Pflicht dazu besteht, ergibt sich aus dem Kreditvertrag oder den AGB.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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