Ich hab vor einiger Zeit bei Ebay eine CD mit schriftlichen Prüfungen als Bürokaufmann + die entsprechenden Lösungsblätter ersteigert. Der Veräufer, der diesen Artikel regelmässig bei Ebay anbot, behauptete: "Da ich viele Aufgaben selbst bearbeitet habe, verstoße ich nicht gegen das Urheberrecht/ Markenrecht der U-Form Verlag - Herrmann Ullrich GmbH und da ich die CD GRATIS dazulege verstoße ich auch nicht gegen die Ebay - Grundsätze / AGB's" Zu diesem Zeitpunkt glaubte ich dies auch.
Jetzt hab ich den dummen Fehler gemacht, den gleichen Artikel bei Ebay zwei mal zu verkaufen (mittlerweile bin ich vom 2. Kauf zurückgetretten) . Irgenwann bekamm ich dann jedoch eine Mail von Ebay, dass ich eventuell gegen Urheberechte verstossen würde und die Auktion wurde beendet. Also insgesammt hab ich den Artikel nur einmal verkauft und dass in den Glauben hin, dass es kein Verstoss gegen Urherbrechte sei. Der Gewinn aus dem Verkauf betrug weniger als 5 Euro
Da ich momentan ohne Arbeit bin und erst demnächst eine Ausbildung anfange, ich habe gegört das das Lehrlingsgehalt nicht pfändbar sei, frage ich mich auf was ich mich gefasst machen muss in Hinsicht auf Busgeld usw.
Kopie bei Ebay verkauft,
17. Juli 2005
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Frage vom 17. Juli 2005 | 10:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kopie bei Ebay verkauft,
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#1
Antwort vom 22. Juli 2005 | 14:46
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
?
Wegen was sche... du dir in die Hosen?
Solange kein Brief eines Anwaltes oder der Polizei kommt.
Dein Angebot wurde beendet weil du gegen ebay Richtlinien verstoßen hast. Mehr ist nicht. Die melden es nicht weiter an andere.
#2
Antwort vom 7. Februar 2006 | 05:25
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 6x hilfreich)
Das seh ich genau so
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. Februar 2006 | 14:25
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Die melden es nicht weiter an andere.
Wenn aber ein 'anderer' (nämlich der Rechteinhaber) das an eBay gemeldet hat, könnte der durchaus noch gegen den VK vorgehen.
'Bußgeld' droht da nicht, aber eine kostenpflichtige Abmahnung des Rechteinhabers.
Und jetzt?
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