Hallo,
die Firma wo ich gearbeitet habe hat Insolvenz anmelden müssen.
Jetzt ist es so, dass ich mein Gehalt für Mai und Juni noch nicht vollständig erhalten habe bis auf ein Teil in höhe von 600,00 € (die Hälfte vom Mai Gehalt).
Der Insolvenzverwalter hat mich jetzt gestern angeschrieben und anstatt, dass er mir mitteilt wann ich den Rest erhalte, möchte er die 600,00 € von mir zurück haben weil die angeblich ohne seine Zustimmung überwiesen wurden.
In dem Schreiben war auch ein "Vertrag über den Ankauf und die Übertragung von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt" wo drin steht
...
Die Arbeitnehmerin verkauft ihren bereits gezahlten Lohnanspruch in Höhe des in §1 aufgeführten Betrages hiermit an den Insolvenzverwalter
Als Kaufpreis wird 600,00 Euro vereinbart.
...
Wie stellt sich der gute Mann das vor?
Ich musste zwei monatelang von 600,00 Euro leben und jetzt möchte er diese auch zurück haben?
Was passiert wenn ich die nicht zahlen werde bzw. kann?
Danke und Gruß,
Knoxi
Insolvenzverwalter verlangt Lohn zurück
23. Oktober 2008
Thema abonnieren
Frage vom 23. Oktober 2008 | 10:56
Von
Status: Beginner (124 Beiträge, 75x hilfreich)
Insolvenzverwalter verlangt Lohn zurück
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. Oktober 2008 | 10:47
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Hallo Knoxi,
um mir einen Reim auf die Angelegenheit zu machen, brauche ich noch ein paar Infos.
Wann wurde der Insolvenzantrag gestellt? Wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet? Wann ja, wann? Wann wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.
Und jetzt?
Schon
266.961
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten