Eine Firma stellt Insolvenzantrag und wird in der Folge von einer anderen Ÿbernommen. Besteht in der Zwischenzeit (wŠhrend der Insolvenz also) oder spŠter fŸr den neuen EigentŸmer die Mšglichkeit sich von Arbeitnehmern zu trennen unabhŠngig von Alter, Betriebszugehšrigkeit und Šhnlichen Faktoren? Kann er "frei" wŠhlen wen er weiterbeschŠftigt?
Insolvenz
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein Insolvenzantrag ist kein abgeschlossenes Insolvenzverfahren. Da der Sinn eines Insolvenzverfahrens u.a. auch ist, ein Unternehmen zu sanieren und weiter führen zu können, bedeutet die Übernahme durch einen neuen Investor vor Abschluss eines Verfahrens praktisch eine Sanierung.
Danach müssen nach meiner Einschätzung also alle Verbindlichkeiten und auch Arbeitsverträge übernommen werden.
Dem neuen Firmeneingentümer steht es natürlich frei, den Beschäftigten Änderungsverträge anzubieten.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Das kann man so pauschal nicht beantworten. Zunächst kommt es darauf an, ob tatsächlich ein Betriebsübergang nach § 613 a BGB vorliegt. Ist dies der Fall, gehen auch die Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber über. Müssen Kündigungen ausgesprochen werden, dann hat das nach den allgemeinen Regeln zu erfolgen. Bei einer bestimmten Betriebsgröße braucht man also definitiv Kündigungsgründe und bei betriebsbedingten Kündigungen wäre dann eine Sozialauswahl durchzuführen.Wenn jemand überlegt ein insolventes Unternehmen zu kaufen, dann sollte derjenige sich auf jeden Fall von einem Fachmann rechtlich beraten lassen. Dies ist in einem Laienforum nicht möglich.
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