Hallo,
folgender Fall:
GmbH-Geschäftsführer (50% der Anteile) will sicherstellen, dass im Falle seines Todes seine Frau (ebenfalls schon 50%) neue Geschäftsführerin wird. Kann er sie dazu jetzt schon als "Ersatz" eintragen lassen, ggf. ohne Bezüge?
Wie kann man hier vorgehen?
-- Editiert von Mampfred am 14.06.2004 16:01:55
GmbH-"Ersatz"-Geschäftsführer
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Kurze Nachfrage: Wer würde Sie denn im Ernstfall beerben? Wenn Ihre Gesellschaftsanteile per gesetzlicher Erbfolge oder durch eine anderweitige Regelung Ihrer Frau zufielen, könnte sie sich als Allein- bzw. Mehrheitsgesellschafterin ohne Probleme selbst zur Geschäftsführerin bestellen. Um sich selbst zu bestellen, benötigt sie die einfache Mehrheit der Stimmen. Im Übrigen kann der Gesellschaftsvertrag einzelnen Gesellschaftern (hier Ihrer Frau) Sonderrechte einräumen. Es kann also geregelt werden, welcher Gesellschafter nach Ihrem Tod zum Geschäftsführer zu bestellen ist. Bei einer etwaigen Änderung des Gesellschaftsvertrages die notarielle Form und die Eintragung im Handelsregister nicht vergessen!
-----------------
"Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar; Mandantschaftsverhältnis kommt nicht zustande."
Erst einmal schönen Dank für die Antwort; hat mir weitergeholfen. Habe aber noch zwei kleine Anmerkungen / Fragen:
1. Tatsächlich wird die Ehefrau Erbe der Anteile sein; sie wird also Alleingesellschafterin. Da sie aber im Ernstfall sicherlich nicht als erstes zum Notar / Amtsgericht rennen möchte, soll die Sache vorher geklärt werden, damit die GmbH nicht vorübergehend "führungslos" ist.
2. Danke für den Tipp mit der Eintragung in die Satzung. Daran hatte ich auch schon gedacht, war mir aber nicht sicher, ob so etwas (Bestimmung eines zukünftigen Geschäftsführers) möglich und zulässig ist.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten