Geschäftsführerwechsel GmbH

13. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)
Geschäftsführerwechsel GmbH

Wenn in einer GmbH der GF wechselt, muss dies dann bekannt gemacht werden? Und wenn ja, wo?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ja, auf den Drucksachen der GmbH, im Impressum, falls vorhanden, und in einer vom Gericht bestimmten Zeitung (o. Amtsblatt).
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Danke! Einen schönen Abend noch!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Und außerdem muss sowohl der Widerruf der Bestellung des alten GF als auch die Bestellung des neuen GF zum Handelsregister angemeldet werden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)

Und vergesst nicht, den Anstellungsvertrag des scheidenden GF zu kündigen.

Abberufung des GF und Kündigung des Arbeitsvertrages des GF sind
2 Paar Schuhe.

:grins:

1x Hilfreiche Antwort

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