Wenn in einer GmbH der GF wechselt, muss dies dann bekannt gemacht werden? Und wenn ja, wo?
Geschäftsführerwechsel GmbH
13. März 2007
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Frage vom 13. März 2007 | 16:20
Von
Status: Lehrling (1051 Beiträge, 832x hilfreich)
Geschäftsführerwechsel GmbH
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#1
Antwort vom 13. März 2007 | 19:33
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Ja, auf den Drucksachen der GmbH, im Impressum, falls vorhanden, und in einer vom Gericht bestimmten Zeitung (o. Amtsblatt).
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
#2
Antwort vom 13. März 2007 | 20:29
Von
Status: Lehrling (1051 Beiträge, 832x hilfreich)
Danke! Einen schönen Abend noch!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. März 2007 | 12:10
Von
Status: Senior-Partner (6997 Beiträge, 3920x hilfreich)
Und außerdem muss sowohl der Widerruf der Bestellung des alten GF als auch die Bestellung des neuen GF zum Handelsregister angemeldet werden.
#4
Antwort vom 21. März 2007 | 10:52
Von
Status: Schüler (484 Beiträge, 98x hilfreich)
Und vergesst nicht, den Anstellungsvertrag des scheidenden GF zu kündigen.
Abberufung des GF und Kündigung des Arbeitsvertrages des GF sind
2 Paar Schuhe.
Und jetzt?
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