Gebrauchsmuster auf quasi schon vorhandene Dinge?

13. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
duke1981
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchsmuster auf quasi schon vorhandene Dinge?

Hallo!
Folgender Sachverhalt:

A verkauft Kfz-Heizlüfter, die über den Zigarettenanschluss im Fahrzeug betrieben werden, zusammen mit einer Funkfernbedienung. Diese Funkfernbedienung gibt es im Kfz-Zubehör und ist universell einsetzbar. Geworben wird, dass man Unterbodenbeleuchtungen und alle anderen elektronischen Kfz-Zubehörteile damit betreiben kann. A hat nun so eine Fernbedienung dem Heizlüfter vorgeschaltet und verkauft diese. B möchte dies ebenfalls tun, wird aber von A angeschrieben und angemahnt. Er habe dieses Produkt als Gebrauchsmuster angemeldet (befindet sich noch in der Anmeldephase, Aktenzeichen schon vergeben).

Nun fragt sich B, ob dies überhauüt möglich ist. Die Funk-Fernbedienungen werden dafür verkauft Kfz-Elektroteile fernzuschalten, indem man diese den Geräten vorschaltet. Es handelt sich beim Heizlüfter und der Funkfernbedienung um frei am Markt erhältliche Artikel.

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
HDT
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 75x hilfreich)

Solche Fragen würde ich generell in einem Erfinderforum stellen. (über beliebige Suchmaschine zu finden)

http://www.erfindermarkt.de/forum/

Aber auch gänzlich ohne Fachwissen kann man hier schon vermuten, daß keinerlei ausreichende Erfindungshöhe gegeben ist. Sowas kann man nicht wirkungsvoll schützen lassen. (Natürlich sind unsinnige Anmeldungen nicht zu verhindern, so wie auch unsinnige Abmahnungen nicht.)

Wäre zu prüfen, ob man den Abmahner nicht im Gegenzug ebenfalls abmahnen kann, denn Unterbodenbeleuchtungen für Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr ist nach wie vor verboten. Es sei denn, sie ist mit den Türkontakten verbunden und dient "bei geöffneter Tür" als "Ausstiegs-" oder "Einstiegshilfe". Das darf aber nicht mit einer Funkfernbedienung zu umgehen sein, darf sich also niemals während der Fahrt einschalten lassen. Wenn der Anbieter darauf nicht hinweist, dann könnte man vielleicht auch "abmahnen".

H.D.T.

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