Falsche Überweisung aus dem Ausland erhalten

9. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
rechtsbeistand123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Überweisung aus dem Ausland erhalten

Hallo,

Ich habe von einem ausländischen Unternehmen aus Australien ausversehen 3000 Euro erhalten.
Habe das Meiste vom Geld abgehoben.
Was genau haben die für einen rechtlichen Anspruch auf das Geld, bzw haben sie überhaupt noch einen?
Hab verschiedenes dazu gelesen

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120308 Beiträge, 39870x hilfreich)

Zitat (von rechtsbeistand123mitglied):
Habe das Meiste vom Geld abgehoben.

Warum genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von rechtsbeistand123mitglied):
Was genau haben die für einen rechtlichen Anspruch auf das Geld


Genau 3000 EUR zzgl. Die Kosten, die du zur Rückzahlung verursachst. Sprich zahlst du nicht nach Aufforderung, dann zahlst du auch ein Gerichtsverfahren.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16840x hilfreich)

Die anfallenden Kosten für die Rücküberweisung muss das Unternehmen natürlich selbst tragen. Da es sich um eine ungerechtfertigte Bereicherung handelt, musst Du das Geld jedoch zurückzahlen. Du bist allerdings nicht verpflichtet selbst aktiv zu werden, sondern kannst darauf warten, dass das Geld vom Unternehmen zurückgefordert wird.

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#4
 Von 
rechtsbeistand123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie lange muss ich denn warten?

Die Überweisung ist ohne Betreff und siehr eher nach einer illegalen Aktion aus, die zu meinen Gunsten schief gegangen ist.
Habe verschiedene Artikel dazu gelesen, die alle anderes meinen; einige sprechen von 6 wochen, dass es danach mir gehört, andere von 3 Jahren.
Weiß da jemand was Genaues?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120308 Beiträge, 39870x hilfreich)

Zitat (von rechtsbeistand123mitglied):
Weiß da jemand was Genaues?

Da man ja Rückfragen nicht beantwortet, liegt die Antwort irgendwo zwischen "Gehört Dir schon" und 3 Jahre (zivilrechtlich) oder 5-10 Jahre (wenn was strafrechtliche mitspielt).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
zwischen "Gehört Dir schon"


Das wohl nicht.

Zitat:
oder 5-10 Jahre (wenn was strafrechtliche mitspielt).


Aber nur wenn der TE sich strafbar gemacht hätte, was aber nicht erkennbar ist.

Hier ist von der Regelverjährung von 3 Jahren zum Jahresende auszugehen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen über die ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 - 822 BGB )

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120308 Beiträge, 39870x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das wohl nicht.

Ich denke da an so was wie Entreicherung ...



Zitat (von hh):
Aber nur wenn der TE sich strafbar gemacht hätte,

Nach meine Informationen kann das Geld auch dann beschlagnahmt werden, wenn es aus Straftaten stammt - dazu muss sich der TE nicht selber strafbar gemacht haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120308 Beiträge, 39870x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Die TE weiss (und wusste von Anfang an), dass er die Leistung rechtsgrundlos erhalten hat

Vermutlich ja, genau wissen kann man es nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120308 Beiträge, 39870x hilfreich)

Es gibt durchaus Möglichkeiten wo das glaubwürdig sein kann ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
rechtsbeistand123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wollte noch hinzufügen, dass die Überweisung ohne irgendeinen Betreff überwiesen wurde..spielt ja wahrscheinlich vor Gericht eine Rolle oder?

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