Hallo,
Ich habe von einem ausländischen Unternehmen aus Australien ausversehen 3000 Euro erhalten.
Habe das Meiste vom Geld abgehoben.
Was genau haben die für einen rechtlichen Anspruch auf das Geld, bzw haben sie überhaupt noch einen?
Hab verschiedenes dazu gelesen
Falsche Überweisung aus dem Ausland erhalten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatHabe das Meiste vom Geld abgehoben. :
Warum genau?
ZitatWas genau haben die für einen rechtlichen Anspruch auf das Geld :
Genau 3000 EUR zzgl. Die Kosten, die du zur Rückzahlung verursachst. Sprich zahlst du nicht nach Aufforderung, dann zahlst du auch ein Gerichtsverfahren.
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Die anfallenden Kosten für die Rücküberweisung muss das Unternehmen natürlich selbst tragen. Da es sich um eine ungerechtfertigte Bereicherung handelt, musst Du das Geld jedoch zurückzahlen. Du bist allerdings nicht verpflichtet selbst aktiv zu werden, sondern kannst darauf warten, dass das Geld vom Unternehmen zurückgefordert wird.
Wie lange muss ich denn warten?
Die Überweisung ist ohne Betreff und siehr eher nach einer illegalen Aktion aus, die zu meinen Gunsten schief gegangen ist.
Habe verschiedene Artikel dazu gelesen, die alle anderes meinen; einige sprechen von 6 wochen, dass es danach mir gehört, andere von 3 Jahren.
Weiß da jemand was Genaues?
ZitatWeiß da jemand was Genaues? :
Da man ja Rückfragen nicht beantwortet, liegt die Antwort irgendwo zwischen "Gehört Dir schon" und 3 Jahre (zivilrechtlich) oder 5-10 Jahre (wenn was strafrechtliche mitspielt).
Zitat:zwischen "Gehört Dir schon"
Das wohl nicht.
Zitat:oder 5-10 Jahre (wenn was strafrechtliche mitspielt).
Aber nur wenn der TE sich strafbar gemacht hätte, was aber nicht erkennbar ist.
Hier ist von der Regelverjährung von 3 Jahren zum Jahresende auszugehen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen über die ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 - 822 BGB )
ZitatDas wohl nicht. :
Ich denke da an so was wie Entreicherung ...
ZitatAber nur wenn der TE sich strafbar gemacht hätte, :
Nach meine Informationen kann das Geld auch dann beschlagnahmt werden, wenn es aus Straftaten stammt - dazu muss sich der TE nicht selber strafbar gemacht haben.
ZitatDie TE weiss (und wusste von Anfang an), dass er die Leistung rechtsgrundlos erhalten hat :
Vermutlich ja, genau wissen kann man es nicht.
Es gibt durchaus Möglichkeiten wo das glaubwürdig sein kann ...
Ich wollte noch hinzufügen, dass die Überweisung ohne irgendeinen Betreff überwiesen wurde..spielt ja wahrscheinlich vor Gericht eine Rolle oder?
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