Ich hab da mal ein paar grundsätzliche Fragen und zwar:
1. Der Unterschied zwischen einer EV und der privaten Insolvenz?
2. Wenn ein Einzelunternehmer also beispielsweise ein selbständiger Kaufmann, der eine Pommesbude hat oder so insolvenz anmeldet muss er dann private oder eine andere Insolvenz anmelden.
EV und privat insolvenz
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
1. die e.V. ist nur ein amtlich verwahrtes vermögensverzeichnis welches zur gläubigersicherung auch zB in der schufa eingetragen wird. die insolvenz ist ein verfahren welches sich primär auf die schuldenbereinigung abzielt.
2. wie immer im recht, es kommt drauf an: ist er noch selbstständig muss er das regelverfahren durchlaufen. ist die selbstständigkeit beendet durchläuft er das verbraucherinsolvenzverfahren wenn er weniger als 20 gläubiger hat und keine forderungen aus arbeitsverhältnissen gegen ihn bestehen (§ 304 InsO
) ist das nicht der fall durchläuft er die regelinsolvenz.
google nach der INSO
in den §§ stehen alle rechtlichen Vorraussetzungen für eine private Inso und für eine gewerbliche drin.
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