Der Kunde zahlt Logo nicht, nutzt es weiterhin und verbietet mir ihn als Referenz online zu nennen

4. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
barbagianni
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Der Kunde zahlt Logo nicht, nutzt es weiterhin und verbietet mir ihn als Referenz online zu nennen

Guten Tag Zusammen,

kann mir jemand sagen wie ich mich verhalten sollte?
Ich bin Grafik-Design selbständig. Nun, für einen Kunden hatte ich im Juli 2015 das Corporate-Design samt Logo, Visitenkarten und eine kleine Broschüre erstellt.

Das Problem liegt darin dass der Kunde seit ca. 2 Jahren meine Rechnung für die Grafik bzw. Logo-Design, Flyer-Design, Visitenkarten-Design nicht bezahlt hat.
Der Kunde hatte mich gefragt ob ich etwas Zeit für die Zahlung der größere Rechnung ca. 2.000 Euro + MwSt. lassen könnte weil er mit der Gründung seiner Firma viele Ausgabe hätte.
Für die Produktion bzw. für den Druck von Flyers und Visitenkarten habe ich eine extra Rechnung geschrieben die beglichen wurde..
Jetzt, sind mehr als 2 Jahren vergangen, und die Rechnung für die Grafik würde noch immer nicht beglichen, Aus diesem Grund habe ich den Kunde eine Zahlungserinnerung per email gesendet, per e-mail weil er telefonisch nicht mehr persönlich erreichbar war.

Die Antwort kam nach nicht mal ein Stunde, mit der Aufforderung dass ich seinen Namen, das Logo und die Fotos der Flyers aus meiner Webseite entfernen sollte.
Er hat mich anschließend mitgeteilt dass er den Fall einen Anwalt geben wird wenn ich seine Aufforderungen nicht nachgehen.
Außerdem, er schreibt mir, er hätte mir das Geld für die genannte Rechnung bar ausbezahlt und er hat Zeuge dafür ...... Unverschämt, sage ich!

Nun nach Lange Überlegen habe ich mich fast entschlossen ihn zu Verklagen und ihn verbieten mein Logo, sowie die Grafik für Flyer und Visitenkarten zu benutzen.

Ich wollte wissen ob jemand hier einschätzen kann ob ich Chance habe ein Prozess zu gewinnen.

Vielen Dank!

-- Editier von barbagianni am 04.10.2017 15:52

-- Editiert von Moderator am 05.10.2017 00:29

-- Thema wurde verschoben am 05.10.2017 00:29

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119501 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von barbagianni):
mit der Aufforderung dass ich seinen Namen, das Logo und die Fotos der Flyers aus meiner Webseite entfernen sollte.

Das sollte man dann auch machen.



Zitat (von barbagianni):
ch wollte wissen ob jemand hier einschätzen kann ob ich Chance habe ein Prozess zu gewinnen.

Könnte man - wenn man die genauen vertraglichen Vereinbarungen kennen würde.



Zitat (von barbagianni):
er hätte mir das Geld für die genannte Rechnung bar ausbezahlt und er hat Zeuge dafür

Wenn er denn tatsächlich jemanden hat der das glaubwürdig aussagen kann, dann sind die Chancen sehr gering.



Zitat (von barbagianni):
verbieten mein Logo, sowie die Grafik für Flyer und Visitenkarten zu benutzen.

Warum / wofür nutzt er Dein Logo?
Die untersagung der Nutzun der Grafik für Flyer und Visitenkarten könnte - je nach vertraglicher Vereinbarung - möglich sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
barbagianni
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Viele Dank für die Einschätzung und für das Feedback.


Darf man wirklich einen Firmenname nicht als Referenz zeigen? Ich möchte nicht schlechtes darüber schreiben ich möchte nur mein Arbeit zeigen.
Ich darf also den Namen nicht nennen. Aber das Logo habe ich designt und es wurde von Kunden nicht bezahlt.

Bezüglich der Barzahlung – die nicht stattgefunden hat – wenn er einen Zeugen hat, der würde lügen.

Die verträgliche Vereinbarungen sind ein Angebot, eine Auftragsbestätigung und Rechnung mit Verweis auf meine AGB.

Auszug aus meine AGB.

"... An den AG werden nur beschränkte Nutzungsrechte übertragen. Die Arbeiten des AN dürfen nur für die vertraglich vereinbarte Nutzungsart und nur für den vereinbarten Nutzungszweck im vereinbarten Nutzungsumfang verwendet werden.
Die Nutzungsdauer ist einzelvertraglich festzulegen. Wiederholte Nutzungen (z.B. Neuauflagen) oder Umarbeitungen (z.B. Webauftritt) sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des AN erlaubt. ..."

"... Die beschränkte Nutzung der Arbeiten ist erst nach Zahlung der vereinbarten Vergütung zulässig. Dieses gilt auch für Entwürfe und Fotos die grundsätzlich zur Nutzung freigegeben werden ..."

" ...Dem AN steht als Urheber das alleinige, uneingeschränkte und unbelastete Verwertungs-, Verfügungs- und Nutzungsrecht an allen von ihm gefertigten Arbeiten zu. ..."


Er nutzt das Logo für die Webseite und für alle übrige Geschäftsunterlagen.



-- Editiert von barbagianni am 05.10.2017 09:44

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119501 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von barbagianni):
Darf man wirklich einen Firmenname nicht als Referenz zeigen? Ich möchte nicht schlechtes darüber schreiben ich möchte nur mein Arbeit zeigen.
Ich darf also den Namen nicht nennen. Aber das Logo habe ich designt und es wurde von Kunden nicht bezahlt.

Abgesehen davon das der Kunde seine Nennung als Referenz jederzeit untersagen kann, ist es als Unternehmer natürlich nich tsonderlich klug jemanden als "Referenz" zu benennen mit demman imStrit liegt / den man verklagen wird.



Zitat (von barbagianni):
Die beschränkte Nutzung der Arbeiten ist erst nach Zahlung der vereinbarten Vergütung zulässig.

Das ist schon mal sehr gut.

Jetzt ist nur noch das Problem, ob er mit dem Zeugen blufft oder nicht.



Ich würde ihn jetzt noch mal schriftlich zur Zahlung auffiodern (Fristsetzung nach Datum,14 Tage mindestens), Zustellung per Einschreiben (besser per Gerichtsvollzieher)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.768 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen