Bekanntes Produkt = Marke?

18. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Konquester
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)
Bekanntes Produkt = Marke?

Hallo,


ich würde gerne eine Firma anmelden (Markenname + HR Eintrag). Der Name der Firma besteht aus zwei Wörtern.

Der erste Teil ist eine bekannte Hardware Firma und der zweite Teil ist der Name eines bekannten Produktes dieser Firma.

Beispiel:

Firma = xyz
Produkt = abc

Mein Name = xyz abc

Wenn ich den Namen bei dpma checke (xyz abc) kommt auch nichts raus, wie sieht es nun aus, kann ich mir den Namen sichern?

PS: Ich kann öffentlich leider keine konkreten Namen nennen

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Hallo

Was soll ich sagen? Mir fehlen die Worde:).


MfG


-- Editiert von Audio am 18.05.2005 00:28:00

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#2
 Von 
Konquester
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

Sehr informative Antwort!

Ich hatte einen Zusatz vergessen: Ich betreibe Internetdienstleistungen und hinter dem Produktnamen kommt noch eine Zahl.

-- Editiert von Konquester am 18.05.2005 00:28:47

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#3
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

davon bin ich auch ausgegangen:).

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#4
 Von 
Konquester
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

Und was soll mir die Antwort dann sagen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Lieber Konquester

Marken genießen Schütz, also z.B. „Microsoft Windows1“ wird nicht gehen. Aber auch mit kleinen Marken ist das nicht möglich.

MfG

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#6
 Von 
Konquester
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

Aber wo ist da die Grenze bzw. wo kann man Produkte eintragen oder checken?

Sonst könnte ja jede x beliebige Firma ankommen, ein Produkt rausbringen und gleich wäre die Phrase geschützt?!

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#7
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Es gibt Firmen die "Freie" Namen suchen oder Kreieren, Du kann das auch machen mit Suchmaschinen z.B., so kannst den Antrag am besten machen, Geld und Zeit sparen!

Viel Erfolg


-- Editiert von Audio am 18.05.2005 00:48:57

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#8
 Von 
tomPA
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 57x hilfreich)

... ich kann Audio nur zustimmen.

FORD ist die Marke und TAUNUS ist das Produkt. Wenn ich jetzt versuche unter FORD-TAUNUS eine neue Firma aufzumachen, so handele ich mir direkt am Anfang mehr Probleme ein als ich bewaeltigen kann.

so long

Tom

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#9
 Von 
Konquester
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

Aber wo ist da die Grenze bzw. sind Produkte irgendwo eingetragen?

So bekannt wie ein Auto von Ford o. windows ist das Produkt natürlich nicht......

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#10
 Von 
tomPA
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 57x hilfreich)

Das kommt auf den Einzelfall an. Du kannst es natuerlich versuchen, allerdings wird der Markeninhaber im Zweifelsfalle versuchen sein Recht durchzusetzen wobei es ohne Probleme um Schadensersatz im 5 bis 6 stelligen Bereich gehen kann. Wer den Prozess verliert, der muss dann die Summe zahlen..

Tom

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
realeasy
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 37x hilfreich)

Moment, es stellt sich die weitere Frage, bevor das von den Vorpostern Gesagte so eintritt, ob der Name der Hardware Firma und der Produktname von denen geschützt wurde (auf dem angestrebten MArkt, da Internet auch Deustchland).
Sollte das so sein, leigt eine Verletzung vor, wenn nicht, eben gerade nicht.
Sinn der Sache ist, das Firmen, die Geld in Entwicklung von Namen und Produkten gesteckt haben, einfach geschützt werden, und das ist auch gut so....

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
tomPA
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 57x hilfreich)

korrekt..

im KFZ Bereich z.B. gehoert Ford die Marke Taunus alleine schon durch die Benutzung fuer ein millionenfach verbreitetes Auto. Ich brauche die Marke NUR beim Patentamt eintragen wenn ich die Marke schuetzen moechte aber noch NICHT vorher benutzt habe wodurch sie Verkehrsgeltung erreicht haben koennte.

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#14
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

So ist es!

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
realeasy
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 37x hilfreich)

Gut, dann habt Ihr beide mich falsch verstanden, bzw. (beim nochmaligen Lesen festgestellt) habe ich mich falsch ausgedrückt.
:) Sorry
Nur störe ich mich am Begriff des Gehörens, das stimmt soooo nicht. Sollte ein Name jahrelang schon benutzt worden sein (aber nicht eingetragen) entsteht der MArkenschutz für den Benutzer. Gehören (im Sinne des BGB) tut ihm der Name deswegen noch lange nicht.
Egal, das ändert am Ausgangsfall nichts.
Sollte mal nachfragen, ob die Firma eine Lizenzvereinbarung mitmacht.

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#16
 Von 
caschmi
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 130x hilfreich)

Hallo,
eine große Firma hat in unserer Gegend vor Jahren eröffnet. Sich einen schönen Namen ausgedacht. Leider gab´s den Namen schon, auch in der gleichen Branche, was noch ausschlaggebender ist. Sie wurden mit einer satten Summe verurteilt und mussten den Namen ändern, Briefpapiere, Lichtreklame, Firmenlogo, einfach alles, das hat finanziell richtig weh getan.
Fazit, lass es sein ;) oder du landest im Armenhaus.
Diese Firma hat den Namen nun einfach rumgedreht, ähnlich wie:
Simon = Nomis
Geniale Lösung, oder ?
Liebe Grüße
Caschmi

-----------------
"caschmi"

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