Hallo,
ich habe im Internet einen Mobilfunkvertrag mit Smartphone abgeschlossen. Nachdem ich später dann meine Online Zugangsdaten erhalten habe und die Kosten einsehen konnte, bemerkte ich, dass die monatlichen Kosten um 5 Euro höher waren, als im Vertrag vorgesehen. Nach einer erfolglosen Kontaktaufnahme ohne Rückmeldung, beschließ ich den Vertrag zu widerrufen. Die Stornierung des Kaufvertrags wurde allerdings seitens des Anbieters abgelehnt mit der Begründung: "Großer Kratzer auf der rechten Seite zwischen Seitentaste und Sim Karten Slot
und mehrere kleine Kratzer auf der linken Seite, am untere Ende des Geräts." Und diese Begründung ist vollkommen absurd, weil ich das Gerät lediglich ein mal verwendet und sogar extra darauf geachtet habe, ihn nicht zu beschädigen. Habe in dem Fall sogar eine Zeugin. Für mich ist das ganz klar eine arglistige Täuschung.
Bitte um Hilfe.
Liebe Grüße
- A
-- Editiert von Moderator am 26.09.2018 11:47
-- Thema wurde verschoben am 26.09.2018 11:47
Ablehnung des Widerrufsrechts
25. September 2018
Thema abonnieren
Frage vom 25. September 2018 | 17:31
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablehnung des Widerrufsrechts
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#1
Antwort vom 25. September 2018 | 19:58
Von
Status: Unbeschreiblich (120326 Beiträge, 39874x hilfreich)
ZitatBitte um Hilfe. :
Wobei?
#2
Antwort vom 26. September 2018 | 00:09
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatBitte um Hilfe. :
Wobei?
Na, wie ich am besten vorgehen kann?
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#3
Antwort vom 26. September 2018 | 00:39
Von
Status: Unbeschreiblich (120326 Beiträge, 39874x hilfreich)
ZitatDie Stornierung des Kaufvertrags wurde allerdings seitens des Anbieters abgelehnt mit der Begründung: :
Dem Anbieter mit Zustellnachweis mitteilen, das nach Gesetz und Rechtsprechung die Ausübung des gesetzlichen Widerrufrechtes unabdingbar ist, er 14 Tage Zeit hat das Geld zu erstatten und man im weiteren Fall der Verweigerung das dann auf seine Kosten vor Gericht klären lässt.
Wie hat man bezahlt?
ZitatHabe in dem Fall sogar eine Zeugin. :
Die was genau aussagen könnte?
#4
Antwort vom 26. September 2018 | 00:49
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatDie Stornierung des Kaufvertrags wurde allerdings seitens des Anbieters abgelehnt mit der Begründung: :
Dem Anbieter mit Zustellnachweis mitteilen, das nach Gesetz und Rechtsprechung die Ausübung des gesetzlichen Widerrufrechtes unabdingbar ist, er 14 Tage Zeit hat das Geld zu erstatten und man im weiteren Fall der Verweigerung das dann auf seine Kosten vor Gericht klären lässt.
Wie hat man bezahlt?
ZitatHabe in dem Fall sogar eine Zeugin. :
Die was genau aussagen könnte?
Ich habe per Nachname gezahlt. Meine Bankverbindung ist jedenfalls hinterlegt.
Dass das Gerät unbeschädigt war beim Einpacken.
Und jetzt?
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