Ablehnung des Widerrufsrechts

25. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb500416-50
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablehnung des Widerrufsrechts

Hallo,

ich habe im Internet einen Mobilfunkvertrag mit Smartphone abgeschlossen. Nachdem ich später dann meine Online Zugangsdaten erhalten habe und die Kosten einsehen konnte, bemerkte ich, dass die monatlichen Kosten um 5 Euro höher waren, als im Vertrag vorgesehen. Nach einer erfolglosen Kontaktaufnahme ohne Rückmeldung, beschließ ich den Vertrag zu widerrufen. Die Stornierung des Kaufvertrags wurde allerdings seitens des Anbieters abgelehnt mit der Begründung: "Großer Kratzer auf der rechten Seite zwischen Seitentaste und Sim Karten Slot
und mehrere kleine Kratzer auf der linken Seite, am untere Ende des Geräts." Und diese Begründung ist vollkommen absurd, weil ich das Gerät lediglich ein mal verwendet und sogar extra darauf geachtet habe, ihn nicht zu beschädigen. Habe in dem Fall sogar eine Zeugin. Für mich ist das ganz klar eine arglistige Täuschung.
Bitte um Hilfe.

Liebe Grüße
- A

-- Editiert von Moderator am 26.09.2018 11:47

-- Thema wurde verschoben am 26.09.2018 11:47

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von fb500416-50):
Bitte um Hilfe.

Wobei?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb500416-50
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb500416-50):
Bitte um Hilfe.

Wobei?


Na, wie ich am besten vorgehen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von fb500416-50):
Die Stornierung des Kaufvertrags wurde allerdings seitens des Anbieters abgelehnt mit der Begründung:

Dem Anbieter mit Zustellnachweis mitteilen, das nach Gesetz und Rechtsprechung die Ausübung des gesetzlichen Widerrufrechtes unabdingbar ist, er 14 Tage Zeit hat das Geld zu erstatten und man im weiteren Fall der Verweigerung das dann auf seine Kosten vor Gericht klären lässt.



Wie hat man bezahlt?



Zitat (von fb500416-50):
Habe in dem Fall sogar eine Zeugin.

Die was genau aussagen könnte?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb500416-50
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb500416-50):
Die Stornierung des Kaufvertrags wurde allerdings seitens des Anbieters abgelehnt mit der Begründung:

Dem Anbieter mit Zustellnachweis mitteilen, das nach Gesetz und Rechtsprechung die Ausübung des gesetzlichen Widerrufrechtes unabdingbar ist, er 14 Tage Zeit hat das Geld zu erstatten und man im weiteren Fall der Verweigerung das dann auf seine Kosten vor Gericht klären lässt.



Wie hat man bezahlt?


Zitat (von fb500416-50):
Habe in dem Fall sogar eine Zeugin.

Die was genau aussagen könnte?


Ich habe per Nachname gezahlt. Meine Bankverbindung ist jedenfalls hinterlegt.
Dass das Gerät unbeschädigt war beim Einpacken.

0x Hilfreiche Antwort

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