Hallo,
wie müsste eine Zustimmung per Telefon zur Zusendung einer E-Mail Werbung (B2B) ausgestaltet sein, damit diese juristisch haltbar ist?
Also wenn der Empfänger später plötzlich reklamiert, "wieso senden sie mir eine E-Mail!. Das dürfen sie doch gar nicht!"
Eine Möglichkeit wäre wohl, das Gespräch - und damit die Zustimmung - aufzuzeichnen. Was aber sehr aufwändig und genauso Zustimmungspflichtig ist.
Gibt es andere Optionen?
Danke für Tipps!
Viele Grüße
Zustimmung zur E-Mailwerbung per Telefon
21. Juli 2018
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Frage vom 21. Juli 2018 | 15:55
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 12x hilfreich)
Zustimmung zur E-Mailwerbung per Telefon
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#1
Antwort vom 21. Juli 2018 | 20:22
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
Zitatwie müsste eine Zustimmung per Telefon zur Zusendung einer E-Mail Werbung (B2B) ausgestaltet sein, damit diese juristisch haltbar ist? :
Das weis man wenn man das entsprechende Urteil in der Hand hält ...
Derzeit wohl eher gar nicht, weil es schlicht an der gerichtsfesten Nachweisbarkeit der Zustimmung fehlt.
ZitatEine Möglichkeit wäre wohl, das Gespräch - und damit die Zustimmung - aufzuzeichnen. :
Ja, nur darf man Gespräche ohne vorherige Zustimmung nicht aufzeichnen oder mithören lassen - die Katze beißt sich also in den Schwanz ...
#2
Antwort vom 24. Juli 2018 | 15:08
Von
Status: Schlichter (7244 Beiträge, 1526x hilfreich)
Ich halte ein sauberes doppel Opt in nur für rechtssicher, wenn es auch per mail erhoben wurde.
Die Aufzeichnungen musst du sicher speichern, nachweisen dass du diese speichern darfst usw.
Das ist mit der DSGVO sehr schwierig
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. August 2018 | 15:45
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Zitat:ZitatEine Möglichkeit wäre wohl, das Gespräch - und damit die Zustimmung - aufzuzeichnen. :
Ja, nur darf man Gespräche ohne vorherige Zustimmung nicht aufzeichnen oder mithören lassen - die Katze beißt sich also in den Schwanz ...
Sei doch mal etwas kreativ, Harry.
Natürlich fragt man zuerst, ob man aufzeichnen darf, dann startet man die Aufzeichnung, dann läßt man sich die Erlaubnis zur Aufzeichnung noch einmal bestätigen, dann redet man über das eigentliche Thema (die Erlaubnis zum Mailkontakt).
-- Editiert von BigiBigiBigi am 01.08.2018 15:45
#4
Antwort vom 2. August 2018 | 00:08
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatSei doch mal etwas kreativ, Harry. :
Bin ich doch öfter ...
Es fehlt die nachweisbare Zustimmung überhaupt die Aufnahmetaste zu drücken. Da hilft die nachträgliche Zustimmung auch nichts.
Der Meinung waren diverse ernstzunehmende Leute aus dem Bereich die ich mal zu dem Thema befragt habe.
Da ging es von "sehr dünnes Eis" bis hin zu "Eis? Da ist kein Eis. Du wirst direkt versenkt."
#5
Antwort vom 2. August 2018 | 17:39
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Halte ich für absurd. Es gibt genügend Beispielfälle für die zulässige Verwendung von Aufnahmen vor Gericht, da hat offenbar nie ein Richter gesagt "es gibt gar keine Möglichkeit, eine wirksame Zustimmung einzuholen bzw. zu beweisen".
#6
Antwort vom 2. August 2018 | 21:01
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatEs gibt genügend Beispielfälle für die zulässige Verwendung von Aufnahmen vor Gericht, :
Nur weil ein Gericht das als verwertbaren Beweis ansieht, bedeutet das noch lange nicht das es legal war das aufzuzeichnen. Die " fruit of the poisonous tree" gibt es so in der deutschen Rechtsprechung nicht.
Auch wenn es absurd ist, so kann das eine Verfahren aufgrund des Beweisangebotes gewonnen werden, während ein zweites Verfahren gegen mich wegen genau dieses Beweisangebotes zu meiner Verurteilung führen könnte.
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