Superlativ erlaubt?

3. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Hans34
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 12x hilfreich)
Superlativ erlaubt?

Hallo,
ist eine werbliche Aussage wie "Die vielleicht beste Bratwurst der Welt" erlaubt?
Danke für Rat.
Grüße

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30 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

Auch Superlative sind erlaubt
- wenn sie nachweislich wahr sind
und / oder
- durch zusätzliche Umsände für den normalen Verbraucher erkennbar relativiert werden



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1522 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat:
ist eine werbliche Aussage wie "Die vielleicht beste Bratwurst der Welt" erlaubt?


Das richtet sich nach § 5 UWG : "Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. (...)"

Wobei das Verständnis und Verhalten eines "durchschnittlich informierten, verständigen und informierten" Verbrauchers maßgeblich ist.

Es kommt also darauf an, ob die Gefahr besteht, daß Angabe "die vielleicht beste Bratwurst der Welt" beim durchschnittlichen Verbraucher eine irrige Vorstellung auslösen könnte, die ihn zum Kauf dieser Bratwurst verleiten könnte, was er nicht getan hätte, wenn nicht irreführend gehandelt worden wäre ( wenn also entweder nur geworben würde "Bratwurst aus litauischem *******efleisch mit türkischen Gewürzen" oder wenn überhaupt keine Werbung geschaltet worden wäre. )

RK

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16469 Beiträge, 9282x hilfreich)

Der durchschnittlich verständige Verbraucher würde die Werbung "Die vielleicht beste Bratwurst der Welt" als das verstehen, was sie ist - nämlich als eine allgemeine Anpreisung. Das ist viel zu unkonkret, um irgendwelche (potenziell irrigen) Vorstellungen auszulösen. Henkel wirbst ja auch mit "Das beste Persil aller Zeiten".

Außerdem ist hier der superlativ relativiert durch das Wort "vielleicht". Ferrero wirbt ja auch mit "Die wahrscheinlich längste Praline der Welt".

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Es kommt also darauf an, ob die Gefahr besteht, daß Angabe "die vielleicht beste Bratwurst der Welt" beim durchschnittlichen Verbraucher eine irrige Vorstellung auslösen könnte, die ihn zum Kauf dieser Bratwurst verleiten könnte,

Der durchschnittlich verständige Verbraucher sollte wohl über über den Wortschatz des Sprachniveau A2 / B1 verfügen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Außerdem ist hier der superlativ relativiert durch das Wort "vielleicht". Ferrero wirbt ja auch mit "Die wahrscheinlich längste Praline der Welt".


Das ist ein schönes Beispiel. :)

Erstens ist Duplo keine Praline im klassischen Sinne und zweitens, wenn man Duplo als Praline zählen würde, wäre sie nicht die Längste ihrer Art.
Reicht es da aus, ein "möglicherweise, vielleicht, wahrscheinlich" in den Superlativ einzubauen, obwohl die Behauptung nachweislich falsch ist?

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Erstens ist Duplo keine Praline im klassischen Sinne


Ein Duplo kann man durchaus als Praline einstufen (Anlage 1 Nr. 10 KakaoV)

Zitat:
wenn man Duplo als Praline zählen würde, wäre sie nicht die Längste ihrer Art.


Welche ist denn länger?

Zitat:
Reicht es da aus, ein "möglicherweise, vielleicht, wahrscheinlich" in den Superlativ einzubauen, obwohl die Behauptung nachweislich falsch ist?


Nein.

Um beim Beispiel Duplo zu bleiben:
Sollte es ein Konkurrenzprodukt geben, das länger ist, dann dürfte Ferrero nicht so werben.

Allerdings reicht es nicht aus, dass irgendwo auf der Welt ein Chocolatier eine einzelne längere Praline produziert hat, z.B. mit dem Ziel in das Guiness Buch der Rekorde zu kommen.

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Henkel wirbst ja auch mit "Das beste Persil aller Zeiten".
Das ist aber kein passender Vergleich, Henkel vergleicht ja nur mit sich selber (es wäre übrigens seltsam, wenn die Aussage nicht stimmen würde - aber gut, es mag Gründe geben ein Produkt absichtlich zu verschlechtern).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Wissenschaftlich belegt. :cheers:


Leider hat der Wissenschaftler vergessen, den Schokoladenanteil festzustellen. Der muss nämlich mindestens 25% betragen, damit sich ein gefüllter Schokoriegel auch Praline nennen darf.
:banana:

Allerdings scheitern wohl alle getesteten Schokoriegel an der zweiten Voraussetzung für die Verwendung des Begriffs "Praline". Eine Praline muss nach Anlage 1 Nr. 10 KakaoV mundgerecht sein. Warum also darf Ferrero das Duplo als Praline bezeichnen?

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#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Henkel wirbst ja auch mit "Das beste Persil aller Zeiten".
Das ist aber kein passender Vergleich, Henkel vergleicht ja nur mit sich selber (es wäre übrigens seltsam, wenn die Aussage nicht stimmen würde - aber gut, es mag Gründe geben ein Produkt absichtlich zu verschlechtern).

Procter & Gamble wurde die Werbung "Dash wäscht so weiß, weißer geht's nicht" nicht beanstandet mit dem Argument, daß der durchschnittliche Verbraucher wisse, daß Waschmittelwerbung nicht ernst, geschweige denn wörtlich genommen werden kann.

"Die vielleicht beste Bratwurst der Welt" stellt im übrigen den Superlativ selbst schon wieder in Frage und sagt lediglich "Vielleicht ist dies die beste Bratwurst der Welt".

Das als wettbewerbswidrig einzustufen halte ich für stark überspannt, und ich bezweifle, daß ein deutsches Gericht das mitmachen würde.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

kam der Gedanke für diesen Thread eigentlich aufgrund der heutigen Folge von "Professor T" (ZDF 20:15)? Denn dort kam der Slogan "Beste Bratwurst von Köln" (oder so ähnlich) vor. :grins:

Stefan

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#14
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von cabel):
Wie misst man den Qualitätsgehalt einer Bratwurst?
Reicht es hier für den Beweis der Wahrheit aus wenn man sagt "Uli, Heinz und auch der Peter haben unabhängig voneinander gesagt das dies die beste Bratwurst ist die sie je gegessen haben."


Genau aus dem Grund wirbt auch niemand mit "der/die/das Beste", weil es unzulässig wäre.
"Die längste" kann man quantifizieren und daher nachprüfen. Schon "der größte Möbelhändler" wurde als vor Gericht als unzulässig angesehen, weil unklar ist, ob Größe sich auf den Umsatz, die Filialanzahl, die Verkaufsfläche, die Produktanzahl oder ... beziehen soll.

Ergo darf vergleichend nur mit objektiv nachprüfbaren Kriterien geworben werden. "Das Leckerste", "die Feinste" - unzulässig. Lediglich objektiv völlig offensichtlich nicht nachprüfbar subjektive Kriterien wie "der Coolste" würde ich noch als zulässig ansehen. (Da ich bei "der Leckerste" erwarte, daß es praktisch jedem Käufer, also auch mir, besser schmeckt als die gesamte Konkurrenz, während die Frage, das "der Coolste" ist, schon zwischen mir und 3 Freunden 4 verschiedene Meinungen erzeugt.)

Das ist auch mit Einschränkungen ("der womöglich leckerste Keks") nicht anders.

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#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Genau aus dem Grund wirbt auch niemand mit "der/die/das Beste", weil es unzulässig wäre.
Hast du noch nie die TV-Werbung von bett1.de gesehen?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16469 Beiträge, 9282x hilfreich)

".. knackig wie Wiener."

Und das ist der Moment, wo ich mich immer frage, ob da jemand großdeutsche Fantasien hat ("ein Volk, ein Reich, ein Würstchen") oder einfach nur im Erdkunde-Unterricht nicht aufgepasst hat. *duck und weg*

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1522 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von cabel):
Wie misst man den Qualitätsgehalt einer Bratwurst?


Die Werbung "Die [vielleicht] beste Bratwurst der Welt" könnte unter dem Gesichtspunkt einer Werbung mit Vergleichen beanstandet werden:

- weil der Vergleich "nicht objektiv auf eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften der Ware bezogen ist", § 6 UWG ( die Länge einer Praline ist eine ( eher irrelevantes) objektives Merkmal )

- weil der Vergleich "die Waren (...) eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft", indem er -schlüssig- die Behauptung enthält, die Würste aller Konkurrenten seien schlechter. ( Das "beste Persil aller Zeiten" setzt nur die eigenen Persil-Veteranen herab, keine Mitbewerber(produkte)).

Zitat:
Reicht es hier für den Beweis der Wahrheit aus wenn man sagt "Uli, Heinz und auch der Peter haben unabhängig voneinander gesagt das dies die beste Bratwurst ist die sie je gegessen haben."


Eine Werbung mit Kundenäußerungen erscheint grundsätzlich wegen Irreführung durch Unterlassen unzulässig zu sein, wenn Informationen weggelassen werden ( Peter, Uli und Heinz sind Angestellte des Wurstverkäufers - die drei haben zum ersten Mal in ihrem Leben eine Bratwurst gegessen - sie haben für ihre Meinungsäußerung eine üppige Gegenleistung erhalten - Peter ist dement, Uli ein u.a. mehrfach wg. Betrugs verurteilter notorischer Schwindler - die Freundinnen der drei haben beim Verkosten übereinstimmend vertreten, dies sei die schlechteste Wurst aller Zeiten, usw. ), die für den umworbenen Verbraucher von kaufentscheidender Relevanz sein könnten.

RK

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#20
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Genau aus dem Grund wirbt auch niemand mit "der/die/das Beste", weil es unzulässig wäre.
Hast du noch nie die TV-Werbung von bett1.de gesehen?


Da ist wohl nur noch kein Mitbewerber hellhörig geworden (Matratzenwerbung im Fernsehen scheint auch eher ein Exot zu sein).
Ich meinte "niemand" auch nicht wörtlich; und daß "weil es jemand macht, ist es erlaubt" nicht stimmt, weißt du ja. ;)

Ich würde da auch klar widersprechen; mit meiner (teuren) Tempur kann diese Billigmatratze bei weitem nicht mithalten.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 01.08.2018 15:43

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#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Da ist wohl nur noch kein Mitbewerber hellhörig geworden

Doch, die haben geprüft (zumindest einer). Aber mit Tatsachen darf man halt werben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

:D "Die beste Matratze der Welt" ist keine Tatsache. Warum, weil die einen Test gewonnen haben? An dem nicht alle Matratzen dieser Welt teilgenommen haben?
Ist es dir zu heiß, Harry? Muß ich mir Sorgen machen? ;)

-- Editiert von BigiBigiBigi am 02.08.2018 17:43

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
"Die beste Matratze der Welt" ist keine Tatsache.

Hab die Werbung jetzt nur so in Erinnerung das die sagen "Die Beste jemals getestete Matratze"? unter Bezug auf die Stiftung Warentest?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hab die Werbung jetzt nur so in Erinnerung das die sagen "Die Beste jemals getestete Matratze"? unter Bezug auf die Stiftung Warentest?


Hm. Für mich immer noch grenzwertig. Ich höre die Werbung gelegentlich im Fernsehen, ohne hinzugucken. Dadurch habe ich keinen Bezug zur Stiftung Warentest. So streng, wie Gerichte beim Impressum sind (so nach dem Motto "muß auch ein Blinder mit seinem Braille-Reader auffinden können"), würde es mich wundern, wenn bei einem TV-Spot eine Aussage, die ohne hinzugucken wettbewerbswidrig ist, nicht auch beanstandet würde.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Matratzenwerbung im Fernsehen scheint auch eher ein Exot zu sein
Nein, schon seit einiger Zeit nicht mehr (genau den verlinkten Spot bei YT meinte ich).

Zitat:
Da kann ich jetzt nichts entdecken was angreifbar wäre.
Warum nicht?
Weil es zu extrem ist, und daher jeder Zuschauer sofort wissen muss, dass es nicht ernst gemeint ist?

Denn "jemals getestet" heißt ja auch "überall getestet" (von jedem Prüfinstitut, vielleicht sogar von jeder Person - letzten lag ich im Hotel auf eine Matratze die war besser, und teuere, und schon ist die Aussage widerlegt)

Außerdem müsste man erst mal definieren, was denn gut oder schlecht ist, bei Matratzen sicher nicht ganz einfach. Vielleicht geht es ja in diese Richtung, also dass sich immer jemand findet der die bett1-Matratze für die beste hält.

Stefan

PS: Die Werbung hat schon funktioniert, es ist aktuell wohl der einzige Händler über den in einem Forum diskutiert wird. Imho ist das auch der Hauptzweck einer solch' schwammigen Aussage, die Menschen sollen drüber reden (ähnlich wie die Wiener Würstchen, die zu den Deutschländern gepackt wurden).
Ich kauf' dort trotzdem keine Matratze.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Wenn die Werbung angreifbar wäre, hätte es ein Konkurent schon gemacht.

Ich habe mal einen Bericht über Kartelle gesehen und da wurde genau dieser Hersteller thematisiert.
Ursprünglich war er nur ein Händler, aber die Hersteller wollten ihm die genauen Verkaufspreise vorschreiben. Als er dem nicht nachgekommen ist, wurde er nicht mehr beliefert. Daraufhin hat er Kartellermittlungen angestoßen und den Herstellern wurden auch Strafen aufgebrummt.
Er wurde dann auch wieder beliefert, aber es kam andauernd zu Lieferengpässen, verlegten Bestellungen, Verschmutzungen, und so weiter.
Also ist er selber unter die Hersteller gegangen und hat tatsächlich von der Stiftung Warentest für seine Matratze das Prädikat "beste jemals getestete Matratze" erhalten.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Nur das das Wort beste in der Werbung groß geschrieben wird, somit seine Eigenschft als Adjektiv verlustig geht und möglicherweise sogar als Eigennamen "Die Beste" durchgeht.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich möchte nochmal auf Duplo kommen. Da ich das liebe und den Slogan genial finde.

Duplo ist keine Praline. Das weiß jeder. Hersteller, Werbemensch, Verbraucher. Aber es ist genauso lecker wie eine Praline (dem stimme ich völlig zu. Für Duplo lass ich meine Lindt-Pralinen stehen).
Das ist doch der Witz an dem Slogan. Es ist keine Praline, jeder weiß es. Darum ists ja auch die längste. Weil es nur ein Schokoriegel ist.

Warum sollte ein kluger Werbeslogan verboten sein?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1522 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Ich möchte nochmal auf Duplo kommen. Da ich das liebe und (...) Für Duplo meine Lindt-Pralinen stehen lasse ...


"Essen und trinken Sie nichts, wofür Werbung gemacht wird."

Es ist ein tragisches Kapitel menschlicher Geschichte, dass der Mensch sich soweit hat beeinflussen lassen, dass er der Nahrung umso mehr traut, je unnatürlicher und künstlicher sie ist, und dass er sich das Misstrauen zu allen Lebensmitteln, wie die Natur sie uns beschert, so fest hat einpflanzen lassen, dass er eher zugrunde geht, als diese Haltung aufzugeben.
Dr. med. M.O. Bruker

Zitat:
würde mich wundern, wenn bei einem TV-Spot eine Aussage, die ohne hinzugucken wettbewerbswidrig ist, nicht auch beanstandet würde.


Bekanntlich befindet sich heutzutage eine Werbung mit den "guten Sitten des Wettbewerbs im Einklang". die bloß bei begriffsstutzigen, gleichgültig-dessinteressierten und unkonzentriert-zerstreuten Verbrauchern irrige Fehlvorstellungen hervorruft, wie bei dem als früheres Verbraucherleitbild verunglimpften Otto Normalverbraucher, eines "an der Grenze zur Debilität verharrenden, unmündigen, einer umfassenden Betreuung bedürftigen, hilflosen Verbraucher, der auch gegen die kleinste Gefahr einer Irreführung durch die Werbung geschützt werden muß",.

Die unterdurchschnittliche Hälfte aller Verbraucher, die nicht "durchschnittlich verständig, durchschnittlich informiert und durchschnittlich aufmerksam" sind, darf heute von anständiger Werbung irregeleitet werden, weil bloß noch der "durchschnittlich verständige, durchschnittlich informierte und durchschnittlich aufmerksame" Verbraucher vor Irreführung geschützt zu werden brauche.

Zitat:
TV-Spot ohne hinzugucken


Selber schuld - bei unterdurchschnittlich unaufmerksamen Verbrauchern durch Fernsehwerbung erregte Fehlvorstellungen sind zulässig ....

RK

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