Man hat eine extra Internetseite und die Kunden in seinem Restaurant werden dazu aufgefordert über diese ihr Restaurant zu bewerten. Es aber auf der Internetseite so ist, dass wenn man bei der Sternebewertung auf 1,2 oder 3 Sterne geht man zu einem Feedbackformular geleitet wird wohingegen bei 4 oder 5 Sternen zu der öffentlichen Google Bewertung weitergeleitet wird. Ist so ein konstrukt legal?
Schlechte Sternebewertungen ausschließen
13. November 2018
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Frage vom 13. November 2018 | 15:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlechte Sternebewertungen ausschließen
Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?
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#1
Antwort vom 13. November 2018 | 17:49
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
Warum nicht?
Man kann doch erstmal klären ob die Kritik ausgeräumt werden kann.
Es kann ja trotzdem auf Google schlecht bewertet werden.
#2
Antwort vom 14. November 2018 | 00:08
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39755x hilfreich)
Da hier eine schlechte Sternebewertung gar nicht ausgeschlossen wird, halte ich das Konstrukt für legal.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. November 2018 | 12:08
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatIst so ein konstrukt legal? :
Na fragen wir uns das ganze mal offline:
Der Kunde, der meckert, mit dem unterhält sich der Küchenchef.
Der Kunde, der lobt, wird gebeten, eine gute Bewertung im Gästebuch zu hinterlassen.
Da würde sicherlich niemand fragen, ob das evtl. nicht zulässig ist.
-- Editiert von BigiBigiBigi am 15.11.2018 12:08
#4
Antwort vom 26. März 2019 | 22:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich finde es auf jeden Fall clever
#5
Antwort vom 27. März 2019 | 09:00
Von
Status: Richter (8408 Beiträge, 3771x hilfreich)
MUSS man das Feedbackformular ausfüllen, damit die schlechte Bewertung erscheint? Nein!
Falls unbedingt ein Text gefordert ist und man keine Meinung abgeben will (wobei ich die Forderung nach einer Erklärung positiv sehe - weil man verbessern will, was nicht gefallen hat) macht man einfach einen "."
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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