Schlechte Sternebewertungen ausschließen

13. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Philipp1231234
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlechte Sternebewertungen ausschließen

Man hat eine extra Internetseite und die Kunden in seinem Restaurant werden dazu aufgefordert über diese ihr Restaurant zu bewerten. Es aber auf der Internetseite so ist, dass wenn man bei der Sternebewertung auf 1,2 oder 3 Sterne geht man zu einem Feedbackformular geleitet wird wohingegen bei 4 oder 5 Sternen zu der öffentlichen Google Bewertung weitergeleitet wird. Ist so ein konstrukt legal?

Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?

Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?

Ein erfahrener Anwalt im Wettbewerbsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wettbewerbsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Warum nicht?

Man kann doch erstmal klären ob die Kritik ausgeräumt werden kann.

Es kann ja trotzdem auf Google schlecht bewertet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Da hier eine schlechte Sternebewertung gar nicht ausgeschlossen wird, halte ich das Konstrukt für legal.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Philipp1231234):
Ist so ein konstrukt legal?


Na fragen wir uns das ganze mal offline:
Der Kunde, der meckert, mit dem unterhält sich der Küchenchef.
Der Kunde, der lobt, wird gebeten, eine gute Bewertung im Gästebuch zu hinterlassen.
Da würde sicherlich niemand fragen, ob das evtl. nicht zulässig ist. ;)

-- Editiert von BigiBigiBigi am 15.11.2018 12:08

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KlausMü
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich finde es auf jeden Fall clever

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

MUSS man das Feedbackformular ausfüllen, damit die schlechte Bewertung erscheint? Nein!
Falls unbedingt ein Text gefordert ist und man keine Meinung abgeben will (wobei ich die Forderung nach einer Erklärung positiv sehe - weil man verbessern will, was nicht gefallen hat) macht man einfach einen "."

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.998 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen