Abmahnung an Mitbewerber

15. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
HDT
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 75x hilfreich)
Abmahnung an Mitbewerber

Hallo,
für mich ist das Thema Abmahung völlig neu. Aber angenommen, ich würde einen Anwalt brauchen, der einen gewerblichen Mitbewerber abmahnt, wie geht das vor sich.

Angenommen, ich sei gewerblicher Anbieter eines Gerätes. Angenommen, ein anderer gewerblicher Anbieter beschreibt sein Gerät auf unzulässige Weise. Angenommen, sein "elektrisches Gerät" habe auch kein CE-Zeichen. Angenommen, das sei alles Fakt und stehe außer Zweifel.

Weiterhin angenommen, ich sei in erster Linie an einer Unterlassungserklärung interessiert und NICHT an einer Vertragsstrafe.

Welche Anwaltskosten wäre zu erwarten?

Danke
HDT

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

hast du schonmal den einfachen Weg versucht und dein Anliegen dem Mitbewerber so genannt? Wenn icht warum nicht? Du wurdest es doch wohl auch besser finden, wenn man Dich bei einem Fehler von dir auch erstmal so kontaktieren würde oder?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von HDT):
Weiterhin angenommen, ich sei in erster Linie an einer Unterlassungserklärung interessiert und NICHT an einer Vertragsstrafe.


Eine Vertragsstrafe kannst du nur bekommen, wenn sie vertraglich vereinbart ist mit dem Mitbewerber.

Zitat (von HDT):
Welche Anwaltskosten wäre zu erwarten?


Für dich gar keine. Wenn die Annahmen alle stimmen, muss der Mitbewerber deine Anwaltskosten erstatten.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HDT
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 75x hilfreich)

Danke sehr!

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Für dich gar keine. Wenn die Annahmen alle stimmen, muss der Mitbewerber deine Anwaltskosten erstatten.
Und wenn der Wettbewerber mittellos ist? Oder im Ausland nicht greifbar? Oder gar nicht existent?

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HDT
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 75x hilfreich)

Ich übernehme mal die Antwort. Wir nehmen an, der Wettbewerber sein nicht mittelos, nicht im Ausland und hätte eine zustellbare Adresse in Deutschland.

HDT

1x Hilfreiche Antwort

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