Hallo,
für mich ist das Thema Abmahung völlig neu. Aber angenommen, ich würde einen Anwalt brauchen, der einen gewerblichen Mitbewerber abmahnt, wie geht das vor sich.
Angenommen, ich sei gewerblicher Anbieter eines Gerätes. Angenommen, ein anderer gewerblicher Anbieter beschreibt sein Gerät auf unzulässige Weise. Angenommen, sein "elektrisches Gerät" habe auch kein CE-Zeichen. Angenommen, das sei alles Fakt und stehe außer Zweifel.
Weiterhin angenommen, ich sei in erster Linie an einer Unterlassungserklärung interessiert und NICHT an einer Vertragsstrafe.
Welche Anwaltskosten wäre zu erwarten?
Danke
HDT
Abmahnung an Mitbewerber
15. November 2017
Thema abonnieren
Frage vom 15. November 2017 | 11:33
Von
Status: Schüler (224 Beiträge, 75x hilfreich)
Abmahnung an Mitbewerber
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#1
Antwort vom 15. November 2017 | 22:21
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4060x hilfreich)
Hallo,
hast du schonmal den einfachen Weg versucht und dein Anliegen dem Mitbewerber so genannt? Wenn icht warum nicht? Du wurdest es doch wohl auch besser finden, wenn man Dich bei einem Fehler von dir auch erstmal so kontaktieren würde oder?
#2
Antwort vom 16. November 2017 | 19:30
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
ZitatWeiterhin angenommen, ich sei in erster Linie an einer Unterlassungserklärung interessiert und NICHT an einer Vertragsstrafe. :
Eine Vertragsstrafe kannst du nur bekommen, wenn sie vertraglich vereinbart ist mit dem Mitbewerber.
ZitatWelche Anwaltskosten wäre zu erwarten? :
Für dich gar keine. Wenn die Annahmen alle stimmen, muss der Mitbewerber deine Anwaltskosten erstatten.
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#3
Antwort vom 17. November 2017 | 09:09
Von
Status: Schüler (224 Beiträge, 75x hilfreich)
Danke sehr!
#4
Antwort vom 18. November 2017 | 14:31
Von
Status: Philosoph (13706 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
Und wenn der Wettbewerber mittellos ist? Oder im Ausland nicht greifbar? Oder gar nicht existent?Zitat:Für dich gar keine. Wenn die Annahmen alle stimmen, muss der Mitbewerber deine Anwaltskosten erstatten.
Stefan
#5
Antwort vom 18. November 2017 | 14:49
Von
Status: Schüler (224 Beiträge, 75x hilfreich)
Ich übernehme mal die Antwort. Wir nehmen an, der Wettbewerber sein nicht mittelos, nicht im Ausland und hätte eine zustellbare Adresse in Deutschland.
HDT
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