AGBs: Ich verarsch dich und Ich sprech drüber

25. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
ip356323-4
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
AGBs: Ich verarsch dich und Ich sprech drüber

https://www.***.com/de/conditions.html
Zitat:
"dass ein externer angemeldeter Teilnehmer Dialoge mit einem für das Unternehmen tätigen Controller bzw. einer für das Unternehmen tätigen Controllerin führt, ohne dass dieser/diese sich als solcher/solche zu erkennen gibt. Der Einsatz von für das Unternehmen tätigen Controllern bzw. Controllerrinnen dient insbesondere dazu, eine Austauschmöglichkeit auch bei einem ggf. temporären Mangel an sonstigen (externen) Teilnehmern zu gewährleisten"

Zu Deutsch: Du sprichst nicht mit Singles (wie versprochen), sondern mit angeheuerten Chat-Mitarbeitern.

Ist sowas Betrug, oder kann man sich mit AGBs herausreden?

-- Editiert von Moderator am 25.07.2017 21:43

-- Thema wurde verschoben am 25.07.2017 21:43

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Vorweg: AGB ist schon der Plural (Allgemeinegeschäftsbedingungen)
Viele Dating-Seiten bedienen sich dieser Masche. Rechtlich gesehen finde ich das so einfach nicht zu beurteilen, das müsste im Einzelfall ein Richter tun. Ich tendiere aber eher dazu, dass ein Normalmensch von sowas kaum ausgehen kann. (Stichwort Treu und Glauben; § 242 BGB )
Die von dir genannte Seite sitz in Riga. Möchtest du dann in Lettland dagegen klagen? Wohl kaum.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von ip356323-4):
Du sprichst nicht mit Singles (wie versprochen),
Nö, denn gerade das wird ja nicht versprochen.



Zitat (von ip356323-4):
Ist sowas Betrug, oder kann man sich mit AGBs herausreden?

Nö, ist ja nicht das Problem des Anbieters wenn die Leute nichts lesen was sie an vertraglichen Vereinbarungen eingehen. Er muss es nur rechtlich wirksam einbinden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ip356323-4
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Es stimmt, dass in dem oben beschrieben Fall der Nutzer von einer Android Anzeige ueber kostenlose-singles.com/tfinder zu zeitfuer2.com weitergeleitet wird. Das Versprechen 90 Singles in deiner Nähe erscheint über den tfinder Dialog auf kostenlose-singles.com

Ein ähnliches Beispiel ist z.B ein Internet Service Provider, der Verträge hat in welchen er DHCP verbietet, aber Fritz-Box Router, die DHCP nutzen mit ausliefert. Aber eine Potentielle Strafe von 5.000 EUR angibt. Das ist bereits ein Widerspruch in sich. Also muss man sich wegen solchen Sätzen Sorgen machen, wenn man unterzeichnet?

Hier ist ein weiteres Beispiel
http://www.gulli.com/news/28393-keiner-liest-agb-22000-leute-verpflichten-sich-zum-kloputzen-2017-07-14

Wie wägt man "Treu und Glauben" gegenüber der Meinung "selber schuld" ab - das sind ja zwei potentiell widersprechende Rechtsgundsätze ?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von ip356323-4):
Wie wägt man "Treu und Glauben" gegenüber der Meinung "selber schuld" ab - das sind ja zwei potentiell widersprechende Rechtsgundsätze ?

HumancentiPad (erste Folge der 15. South Park Staffel) zeigt sehr schön was alles so passieren kann wenn man die AGB nicht liest :devil:



Zitat (von ip356323-4):
Wie wägt man "Treu und Glauben" gegenüber der Meinung "selber schuld" ab - das sind ja zwei potentiell widersprechende Rechtsgundsätze ?

Wie man das abwägt? Jeweils im Einzelfall und ganz sorgfältig natürlich.

Ein sichtbares "wir setzen Animatoren ein" ist durchaus zumutbar.
Ein "Der Nutzer kann nach Gutdünken von X dazu verpflichtet werden, 1000 Sozialstunden abzuleisten" nicht.

Denn bei letzeren gibt es einige Probleme:
Gutdünken = Willkür; Willkür in AGB stellen in der Regel eine unangemessene Benachteiligung dar
1000 Sozialstunden gegen 1h Gratis WLAN; stellen ebenfalls eine unangemessene Benachteiligung dar und das auffällige Missverhältnis verstößt noch gegen "Treu und Glauben"



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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