dubioser Vertrag mit Hausmeister

21. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Purzeln
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)
dubioser Vertrag mit Hausmeister

Liebe User,
wir sind eine Wohneigentümergemeinschaft. Unser Hausverwalter hat uns wegen Insolvenz den Vertrag gekündigt. Vor 2 Jahren schloß er "angeblich" in unserem Auftrag einen Vertrag mit einem Hausmeisterservice. Diesen Vetrag haben wir jedoch nie zu Gesicht bekommen. Mit der Insolvenz unseres Verwalters haben wir uns auch einen neuen Hausmeister zugelegt. Nun pocht der alte Hausmeister auf Erfüllung seines Vertrages, den wir jetzt erstmals zu Gesicht bekamen. Was können wir tun? Ist dieser Vertrag überhaupt gültig, wenn wir als Eigentümer ihn nicht unterzeichnet und auch nie zu Gesicht bekommen haben? Hätten wir nicht zumindest bei Vertragsabschluß vor 2 Jahren eine Kopie bekommen müssen? Unserer Meinung nach, war der Hausmeister im Auftrag des Hausverwalters tätig, zumal er für den Verwalter mehrere Objekte betreute.

Danke

Purzeln

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Schau zuerst in Euren Verwaltervertrag, in der Regel gibts dort nen Paragraphen der besagt das der Verwalter berechtigt ist in Eurem Namen Dienstleistungsverträge abzuschliessen, zu ändern oder zu kündigen. Da gehört auch der Hausmeister mit rein. Dieses Recht schränkt man in der Regel dahingehend ein, dass der Beirat zustimmen muss oder ein Beschluss herbeigeführt wird.
Falls nicht, Pech.
Zum Vertrag des Hausmeisters, wenn der vom Verwalter in Eurem Namen ( ob berechtigt oder nicht) abgeschlossen wurde, müßt ihr den kündigen und solange halt bezahlen. Bei unberechtigtem Abschluss könnt ihr euch das Geld vom Verwalter holen, zumindest soweit der V. nicht entlastet wurde, bzw. Geld zu holen ist.

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Gab es im vergangenen Jahr keine Eigentümerversammlung, bei der man schon von diesem Vertrag und seinen Kosten hätte erfahren können?
Gibt es keinen Verwalterbeirat, der alle Rechnungen prüft?

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Wie bereits Thorsten schrieb, enthält nahezu jeder Verwaltervertrag, teilweise sogar einige Teilungserklärungen, eine Vertragsklausel, die den Verwalter bevollmächtigt, Dienstleistungsverträge abzuschließen. Ob eine Einschränkung Sinn macht, hängt in erster Linie von der Gemeinschaft und vom Verwalter ab.

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Diesen Vetrag haben wir jedoch nie zu Gesicht bekommen.
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Das ist auch nicht zwingend erforderlich. Jedoch hat jeder Eientümer ein Auskunftsrecht und auf Einsichtnahme. Die Initiative muss dann aber schon vom Eigentümer ausgehen, nicht vom Verwalter.

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Mit der Insolvenz unseres Verwalters haben wir uns auch einen neuen Hausmeister zugelegt. Nun pocht der alte Hausmeister auf Erfüllung seines Vertrages, den wir jetzt erstmals zu Gesicht bekamen. Was können wir tun?
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Wenn der Hausmeister schon seit zwei Jahren für die Gemeinschaft tätig ist, dann wundert mich, warum Ihr das angeblich nicht wissen wollt. Auch wenn Ihr den vertrag nicht gesehen habt (was ja nicht notwendig ist) so werden doch wohl in der Abrechnung entsprechende Kostenpositionen abgerechnet worden sein.
Normalerweise würde ich empfehlen zu prüfen, ob Euch der alte Verwalter bei der Übergabe der Verwaltungsunterlagen den Hausmeistervertrag übergeben hat und Euch auf das Bestehen eines Vertrages hätte hinweisen müssen. Sollte aber bereits in mind. einer Abrechnung eine entsprechende Kostenposition vorhanden sein, gibt es für Euch wohl kaum eine Chance.
Der alte Hausmeister pocht zu Recht auf Vertragserfüllung. Der neue dann wahrscheinlich auch ...
Ihr müsst schauen, welchen Vertrag Ihr schneller kündigen könnt. Insoweit Ihr doppelt zahlen müsst, ist das wahrscheinlich Euer Pech und Lehrgeld. Es sei denn, dem alten Verwalter wären irgendwelche Vertragsverletzungen nachzuweisen, was nach bisheriger Schilderung fast nicht anzunehmen ist.


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Ist dieser Vertrag überhaupt gültig, wenn wir als Eigentümer ihn nicht unterzeichnet und auch nie zu Gesicht bekommen haben?
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Eingangs erwähne Vertragsklauseln unterstellt: JA

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Hätten wir nicht zumindest bei Vertragsabschluß vor 2 Jahren eine Kopie bekommen müssen?
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Nein

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Unserer Meinung nach, war der Hausmeister im Auftrag des Hausverwalters tätig, zumal er für den Verwalter mehrere Objekte betreute.
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Das ist eine unter Eigentümern weit verbreitete Meinung, die schlicht falsch ist. Ein Verwalter erteilt i.d.R. keine Aufträge im eigenen Namen, sondern stets im Namen der jeweiligen Einegtümergemeinschaft.

lg R.M.

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